Bitte stimmen Sie hier ab
Sehr geehrte Besucherin und Besucher meiner Webseite......
Wir möchten Ihnen als Besucherinnen und Besucher ein paar Fragen zu der Thematik Berufskrankheit stellen. Es wäre super wenn Sie sich ein paar Minuten hierfür Zeit nehmen würden.
Ihre Stimmabgabe ist total anonymisiert und lässt keine Rückschlüsse auf ihre Person, Wohnort oder ähnliches zu, welches der neuen aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU vom 25.Mai 2018 im vollem Umfang entspricht.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.
Ihr Horst-Günther Mengel
Welche Berufskrankheit
Meine Berufkrankheit betrifft die
11 Metalle und Metalloide 12 Erstickungsgase 13 Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe 21 Mechanische Einwirkungen: Wirbelsäule, Knie 22 Druckluft 23 Lärmschwerhörigkeit 41 Atemwege: Erkrankungen durch anorganische Stäube 42 Atemwege: Erkrankungen durch organische Stäube 43 Obstruktive Atemwegserkrankungen 5. Hautkrankheiten
Rechtsanwaltliche Vertetung von.....
Ich werde rechtsanwaltlich unterstützt von
Gewerkschaft, IG-Metall, Verdi Sozialverband, etwa VDK IG Bergbau Chemie IG Bauen Agrar Umwelt Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft oder Polizei DGB Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Fachanwalt für Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle
Abstimmung zu Berufskrankheiten
Meine Berufskrankheit, Arbeits- u. Wegeunfall wurde
komplett abgelehnt anerkannt aber ohne jegliche Rentenzahlung mit 20 % MdE anerkannt u. Rentenzahlung mit 30 % MdE anerkannt u. Rentenzahlung mit 40 % MdE anerkannt u. Rentenzahlung mit 50 % MdE anerkannt u. Rentenzahlung ich erhalte 66 % MdE bis zur Kappungsgrenze ich erhalte die volle Anerkennung mit 100 % MdE
Frage nach einer zweiten Rente zur Grundsicherung
Meine Berufserkrankung ist zwar sehr schwerwiegend,
aber eine EU-Rente wurde abgelehnt das Verfahren für eine EU-Rente ist noch anhängig erhalte auch eine Erwerbsunfähigkeits-Rente von der Deutschen Rentenversicherung
Anerkennungsvergahren für eine Berufskrankheit
Mein Verfahren wurde entschieden
sofort ohne Rechtsstreit anerkannt am Sozialgericht am Landessozialgericht Bundessozialgericht
Dauer des Anerkennungsverfahrens
Mein Anerkennungsverfahren dauerte
weniger als 1 Jahr zwischen 1 und 3 Jahre zwischen 3 und 5 Jahre länger als 5 Jahre länger als 5 Jahre und ist noch anhängig