Kosten für Bankkunden
BGH-Urteil zu Bank-Gebühren
27.Jan.2015
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden
gestärkt.
Banken dürfen keine Gebühren für fehlerhafte Buchungen verlangen.
Dem Urteil war eine Klage gegen die Raiffeisenbanken Gräfenberg
Forchheim vorangegangen.
Weitere Infos hier:
www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/bankgebuehren-forchheim-bgh-100.html
BGH-Urteil zu den Bearbeitungdgebühren
Stiftung Warentest:
Auch alte Erstattungsansprüche gelten
Karlsruhe: Banken müssen ihren Kunden zu Unrecht einkassierte Bearbeitungsgebühren rückwirkend bis zum Jahr 2004 zurückzahlen.
Fordern Sie Ihr Geld zurück!
!! Achtung: Bitte Beachten Sie die Frist bis zum 31.12.2014 !!
Kreditbearbeitungsgebühren: Welche Ansprüche kann man noch geltend machen?
Wer bis zum 31.12.2014 keine verjährungshemmenden Maßnahmen eingeleitet hat, geht wahrscheinlich leer aus.
https://www.vz-nrw.de/SES64312775/link1099520A.html
Bearbeitungsentgelte: Lassen Sie sich nicht abwimmeln
Die Verbraucherzentralen sammeln die Ablehnungsschreiben der Banken und Sparkassen.
Sie haben nach den BGH-Urteilen vom 28. Oktober Ihr Kreditinstitut angeschrieben und aufgefordert, Ihnen das seinerzeit in Rechnung gestellte Bearbeitungsentgelt zu erstatten. Und Ihre Bank bzw. Sparkasse hat dies abgelehnt?
Wir werten die Abwimmelungsargumente der Kreditinstitute aus, um Ihnen ggf. Argumentationshilfen für Ihr weiteres Vorgehen zu liefern. Sie haben hier die Möglichkeit, uns mitzuteilen, mit welchen Argumenten Ihre Bank oder Sparkasse die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ablehnt.
Die Auswertung stellen wir auf unserer Internetseite bereit und verschicken sie per Newsletter. Nachdem Sie Ihre Angaben abgeschickt haben, können Sie sich zum entsprechenden Newsletter anmelden.
Bitte beachten Sie: Aus Kapazitätsgründen sind wir nicht in der Lage, persönliche Nachfragen zum konkreten Einzelfall zu beantworten. Wir bitten um Verständnis.
https://www.vz-nrw.de/SES14425563/kreditbearbeitungsgebuehren-1?s=1
Gebührendschungel: Unzulässige und zulässige Bankentgelte
Bankentgelte, die der Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt hat
http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte-3
Der Vorstand der Siegen-Wittgensteiner Bank möge bitte erklären......
Warum wird in Siegen-Wittgenstein das BGH-Urteil nicht sofort kundenfreundlich umgesetzt, indem diese Banken alle Ihre Kunden selbsttätig anschreiben und die zu viel gezahlten Bearbeitungsgebühren freiwillig ausbezahlen?
Warum informieren diese Banken nicht über dieses BGH-Urteil auf der eigenen Webseite mit einer ausführlichen Erklärung zu der Vorgehensweise bei der Auszahlung??
Warum muss wieder einmal hier der betroffene Kunde mit einem ausführlichen Schreiben tätig werden, damit er diese Bearbeitungsgebühren zurückerhält?
Soll hier etwa verhindert werden, dass nicht alle hiervon betroffenen Kunden diese zu unrechtmäßig erhobenen Gebühren erstattet werden?
Wurden hier zeitnah bereits vorsoglich im genügenden Umfang Rückstellungen gebildet? Oder müssen die Teilhaber befürchten in Regress genommen zu werden......
Warum wird in Siegen-Wittgenstein ein weiteres BGH-Urteil, etwa zu den unrechtmäßig erhobenen Gebühren bei Rückbuchungen ignoriert. Diese Gebühr wird laut den Geschäftsbedingungen immer noch erhoben und mit € 2,00.- in Rechnung gestellt.......????
Kundennähe und guter Banken-Service sieht anders aus!!!
Hier weiterlesen - Lesen Sie auch folgende Hinweise:
Besondere Hinweise:
1.) Die hier angeführte Reportage (Darstellung) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist rechtlich nicht verbindlich, sondern dient vielmehr als Orientierungshilfe.
Sie enthält keine umfassende oder gar abschließende rechtliche Erläuterungen aller denkbaren Immobilien-Finanzierungen oder Darlehens-Aspekte in diesem Bereich. Falls Sie keine Lösung für Ihr Problem finden, wenden Sie sich bitte direkt an einen Fachanwalt ihres Vertrauens, zuständigen Ombudsmann/Schiedsstelle oder an die Verbraucherzentrale.
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