Bei der Diagnose einer Asbestose......

 

Welche Berufsgenossenschaft ist für ihren Fall und Entschädigung zuständig?


Es ist immer die letzte Berufsgenossenschaft zuständig, in der Branche, wo Sie zuletzt beschäftigt und zuletzt versichert waren.


Sie genießen auch noch Versicherungsschutz, wenn Sie längst berentet sind und etwa eine reguläre Altersrente beziehen.


 Tipp: 

 
Beauftragen Sie unbedingt einen guten Fachanwalt, der Sie fachspezifisch vertreten und alle erforderlichen Anträge stellen kann.

 

Unbedingt wichtig:

Bestehende Atemwegserkrankungen ebenfalls als Berufskrankheit melden

Bevor die meisten betroffenen Arbeitnehmer/innen nach Jahren/Jahrzehnten eine Asbestose entwickeln, erkranken diese zuvor wegen der Belastung von Stäuben, Aerosolen und Gasen an einer Atemwegserkrankung, etwa Asthma Bronchiale, Bronchitis mit und ohne Emphysem und leiden unter einem hyperreagiblen Bronchialsystem.


Diese Atemwegserkrankungen und diese Hyperregabilität der Bronchien ist eine eindeutige Folge der immensen chemischen Belastungen durch Stäube, Aerosole und Gase, welche man zuvor am Arbeitsplatz Jahre und jahrzehntelang ausgesetzt war.


Bei all diesen Atemwegserkrankungen und Begleiterscheinungen handelt es sich ebenfalls um eine eigenständige Berufskrankheit in diesem Fall um die BK-Nr 4302


Sehr wichtige ausführliche Infos erhalten Sie unter:

www.asbestose.de

 

 www.battenstein.com/blog/?s=anwaltsblogbuch

 

 

Aber Achtung:


Sollte bei dieser GVS-Untersuchung oder einer weiteren Lungenfachärztlichen Untersuchung ein berufsbedingte Atemwegserkrankung etwa Asbestose, Lungentumor oder eine Fibrose festgestellt werden, so wird nicht automatisch ein BK-Verfahren seitens der GVS oder Lungenfacharztes eingeleitet, obwohl diese dazu verpflichtet wären....

Hier müssen Sie dann selbst oder Ihre Angehörigen tätig werden, indem Sie dann eine BK-Anzeige bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft stellen.