Betriebsrat droht uns berufsbedingt Erkrankten mit Klage

 

An dieser Stelle habe/n ich/wir die rechtlich nicht haltbaren Drohgebärden, des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Helmut Kretzer (Walzen Giesserei in Netphen Deuz), welches mir/uns über einen Rechtsanwalt übermittelt wurde, veröffentlicht.

Helmut Kretzer ist offenbar im März 2014 aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Bereits im Jahre 1972 waren die ersten Erkrankungen von Asbestose und gehäuften Atemwegserkrankungen bei dieser Walzengiesserei zu verzeichnen. Alle erkrankten Arbeitnehmer wurden als "schicksalshafte Einzelfälle" ohne eine Abfindung oder anderweitige soziale Absicherung zu erhalten entlassen. Von einer Anerkennung zur Berufskrankheit wurde seitens des Betriebsrates zwingend abgeraten.

Alle ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden: Scholz, Friedrich Klein, Helmut Kretzer inklusiv Betriebsrat, haben uns durch ihren Beruf geschädigten Arbeitnehmer bei der Anerkennung ihrer Berufskrankheit im Stich gelassen. Sie haben uns nachweislich, weder bei der Ermittlung durch den TAD (Technischer Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft) objektiv unterstützt oder jemals Hilfe angeboten. Obwohl es eigentlich ihre gewerkschaftliche Pflicht in der Vertrauensrolle als Betriebsrat gewesen wäre. Es wurden bis heute bei den schwer erkrankten, ehemaligen Arbeitskollegen ebenfalls keine Kranken-Besuche durch geführt. Zu den alljährlichen Firmen-Feierlichkeiten/Betriebsfesten werden wir ebenfalls nicht eingeladen.

Seit dem 04/2014 ist nun Frau Brigitte Werthebach Betriebsratsvorsitzende. Wir hoffen innigst, dass mit der neuen Besetzung eine längst überfällige sowie objektive Aufarbeitung aller vergangenen BK-Anzeigen einer Berufskrankheit oder Arbeitsunfalles erfolgt und alle gesundheitlich geschädigten sozialverträglich unterstützt werden. 



 Meine Anfrage an den Betriebsrat: Anfrage wegen Meldung Asbestexponierter Arbeitnehmer zur nachgehenden Vorsorge


 Schreiben vom Rechtsanwaltsbüro in Siegen im Auftrag vom Betriebsratsvorsitzenden Herrn Helmut Kretzer

 

 Meine Stellungnahme an den Rechtsanwalt  

 

Eine ausführliche Stellungnahme vom Betriebsratsvorsitzenden Helmut Kretzer respektive von dem Rechtsanwalt steht hierzu immer noch aus.

   

Hier ein Auszug der gesetzlichen Bestimmungen, wo offensichtlich die Firma Walzen Irle und der Betriebsrat gegen verstößt!!

  

 Betriebsverfassungsgesetz: Verletzung gesetzlicher Pflichten 

  

Merkblatt zur Organisation und Durchführung arbeitsmedizinischer
Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2
(Asbestfaserhaltiger Staub) 

 

Hier darf ich in diesem Zusammenhang auf folgende Beiträge auf meiner Webseite verweisen:

Bitte folgenden Link anklicken:

 

Manager zu hohen Haftstrafen verurteilt

  

 

 

 !!! Hier zeigt der gesamte Betriebsrat mit Betriebsratsvorsitzenden sein wahres Gesicht !!!!!

 

 Es beweisst, dass dieser die durch den Beruf erkrankten Arbeitnehmer immer noch nicht unterstützt,  hintergeht und im Stich läßt.

 

Es bestätigt zudem den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen auf meiner Webseite.

 

Einschüchtern lasse ich mich mit solch rechtlich unhaltbaren Drohgebärden nicht. 

  

Ich/wir nehme(n) den für mich/uns sehr interessanten Rechtsstreit als Herausforderung gerne an. 

 

Der uns hoffentlich bis zu den obersten Gerichten führen wird. 

 

Ich habe hierzu bereits div. Fachanwälte konsultiert - diese stehen bereits in den Startlöchern.

 

Zur Verdeutlichung: Hätte damals der Betriebsratsvorsitzende Herr Friedrich Klein in Begleitung der Sicherheitsfachkraft Otto Heide die tatsächliche Belastung an Schadstoffen mit deren gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen an meinen Arbeitsplätzen dem Technischen Aufsichtsbeamten der BG offen gelegt und nicht (nachweislich) gelogen, so wäre bereits damals im Jahre 1990 meine Berufskrankheit in vollem Umfang anerkannt worden. Ein jahrzentelanger Rechtsstreit wäre mir und unserer Familie erspart geblieben.

 

Zudem hat der damalige Betriebsratsvorsitzende Friedrich Klein es versäumt sich für eine sozialen Absicherung, etwa in Form einer Abfindung für uns alle durch den Beruf geschädigten Arbeitnehmer ein zusetzen.

 

Die Lungenärztin Christiane Malchau hätte niemals eine Chance gehabt in meinem Fall zu manipulieren.

 

Aber diese unsosoziale Verfahrensweise seitens des Betriebsrates respektive der Firma Walzen Irle hatte und hat scheinbar bei Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfällen Methode, da ich ja offensichtlich seit 1972 kein Einzelfall bin. 

 

Aber damit nicht genug...... hätte sich die Geschäftsleitung, Betriebsleiter, Sicherheitsfachkräfte und Meister sofort an die ab 1974 verschärften Asbestosevorschriften und MAK-Grenzwerte gehalten und strikt umgesetzt.

 

So hätte ich aufgrund der verbesserten Arbeitsschutzbestimmungen niemals krank werden dürfen. Ich habe erst nach den verschärften Auflagen in 09/1976 meine Ausbildung begonnen.

 

Dann wäre ich, wie zahlreicher Arbeitskollegen nach aller Wahrscheinlichkeit noch gesund!!!! 

 

Nicht nur nach meiner Meinung - kann hier ein Vorsatz, aufgrund niedriger Beweggründe (Kostenersparnis und Geiz) auf Unterlassung und somit ein gewisser Vorsatz auf vorsätzlicher mit zigfacher Todesfolge unterstellt werden.

 

Zumindest wurde/wird dieses seit dieser Zeit billigend in Kauf genommen.

 

Auch heute noch.....absolut kein Einsehen - keine Reue!! Denn es wird alles getan, damit alle berechtigten Ansprüche von berufsbedingt Erkrankten, Arbeits- und Wegeunfallopfer abgeschmettert werden. 

  

Dem gesamten Betriebsrat mit Betriebsaratsvorsitzenden ist folgende Weiterbildung seitens der IG-Metall zwingend zu empfehlen:

 

Siehe Fachtagung Berufskrankheiten

10.06.2013 | Die IG Metall, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz, veranstaltet gemeinsam mit dem Bildungswerk Rhein/Main e.V. die Fachtagung zu Berufskrankheiten. Dort ist selbstverständlich auch Brigitte Kurzer für das BiZ und das BiZ-Handlungsfeld Arbeits- und Gesundheitsschutz präsent. Die Fachtagung findet am 18.06.2013 in Frankfurt statt. Für Interessierte hier die Einladung, das Programm und die Anfahrtsbeschreibung zum Download.

Zum Thema:
Jedes Jahr sterben etwa 2.500 Menschen infolge einer anerkannten Berufskrankheit. Das ist leider nur die Spitze eines Eisbergs. Etwa 16.000 Fälle angezeigter Berufskrankheiten erfüllen die Voraussetzungen für eine Anerkennung. Weit über 70.000 Verdachtsanzeigen jährlich werden gestellt. Die Dunkelziffer derjenigen arbeitsbedingten Erkrankungen, die eigentlich als Berufskrankheit anzuzeigen und anzuerkennen wären, liegt noch weit darüber.

Die Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen ist ein wesentliches Handlungsfeld für die Betriebe. Betriebsräte können und müssen sich hier einmischen, damit Arbeit nicht krank macht. Und sie müssen sich einmischen, damit den Betroffenen zu ihrem Recht verholfen wird. Die Einflussmöglichkeiten dafür sind vielfältig.

Dieser Aspekt steht im Mittelpunkt der Fachtagung. Experten geben einen Überblick über die
juristischen und medizinischen Anerkennungsvoraussetzungen. Aus der Beratungspraxis werden
wichtige Hinweise zu Gutachten, Selbstauskunft, Widerspruchsmöglichkeiten und weitere Anregungen für die Verbesserung der Praxis gegeben.

Die Tagung bildet den Auftakt zu einem Projekt, das sich mit der Praxis und der notwendigen Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechtes auseinandersetzen wird.

 

 

Besonderer Hinweis: 

Diese Reportage ist basierend auf wahren historischen Begebenheiten und Ereignissen. Die an dieser Stelle erwähnten Namen sind frei erfunden. Jede Ähnlichkeit mit toten oder lebenden Personen oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist nicht beabsichtigt und wäre somit rein zufällig.