Einige Ratschläge für Sie


Was kann man nun aus unseren Erfahrungen lernen? 

 
Hier einige Hinweise, die Sie als Rat verwenden können:

Erstens: Versuchen Sie möglichst selbst zu ermitteln und selbst Beweise sichern. Wenn Sie etwas erreichen möchten, müssen Sie Ihr Verfahren selbst so intensiv betreiben wie es Ihnen nur möglich ist. 

 
Zweitens: Wir haben in unseren Verfahren festgestellt, dass die BG den Gutachtern und der Sozialgerichtsbarkeit oft nicht die komplette Akte übermittelt.
 
Also fordern Sie bitte öfter mal Ihre Akte an- bei der BG oder der Sozialgerichtsbarkeit- und überprüfen Sie, ob die von Ihnen eingereichten und die von der BG ermittelten Dokumente und Schriftstücke komplett sind.
 
Drittens: Nach unserer Erfahrung sollte das sog. Parteien- Gutachten nach § 109 SGB (Sozialgerichtsgesetz) immer erst am LSG eingesetzt werden, vor allem dann, wenn es sich um ein Zusammenhangsgutachten und nicht um ein spezielles Fachmedizinergutachten zur diagnostischen Aufklärung Ihres Gesundheitsschadens/Erkrankungsbildes handeln soll.
 
Dies, weil man es nur einmal bei Gericht beantragen kann und ein SG oder LSG ein Gutachten nach § 109 nur im absoluten Ausnahmefall ein zweites Mal genehmigen.
 
Bedenken Sie, dass Sie in der ersten Instanz "Sozialgericht" in der Regel erst mal ein negatives Urteil kassieren - gleichgültig, ob das §; 109er Gutachten Ihren Gesundheitsschaden erstens zweifelsfrei diagnostiziert und ihn zweitens der beruflichen Belastung mit der nötigen Wahrscheinlichkeit ursächlich zuordnet.
 
Die wirklich wichtige Entscheidung trifft in der Regel das LSG und dann hat auch das § 109er Gutachten ein ganz anderes Gewicht.
 
 
Viertens: Erst sehr viel später haben wir erfahren, dass die damals einzige Fachärztin für Atemwegserkrankungen in unserer näheren Umgebung bereits seit Jahren als Gutachterin für die BG tätig war und viele Gutachten erstellt hat. Bei ihr summierten sich alle Erkrankungsfälle aus allen Giessereien und Eisenverhüttungsbetrieben im Siegerland.
 
Wir hatten bei ihr keine Chance, arbeitsbezogen und objektiv untersucht, diagnostiziert und befundet zu werden. Alle ihre anamnestischen und medizinischen Untersuchungen zielten auf unsere privaten Lebensumstände ab und suchten dort die Ursachen für unsere Leiden.
 
Mir dichtete sie, ich habe es Ihnen schon berichtet, ein privat bedingtes allergisches Asthma an, das ich angeblich seit meinem vierzehnten Lebensjahr gehabt habe.

Beweisen konnte sie das nicht, aber das musste sie auch nicht, weil alle danach an meinen Verfahren Beteiligten das Recht beugten.


 Ihre Erfindung zahlte sich für die BG denn auch aus:


Alle ÄrztInnen, die mich danach behandelten oder begutachteten, schrieben diese Erfindung aus ihrem Befundbericht ab- und damit galt als wahr, was niemals geschehen oder von irgendeiner Person beobachtet worden war.
 
Meine Forderung, diese Falschdiagnose zurückzunehmen, lehnte diese heimliche BG- Vertragsärztin rundweg ab und tatsächlich habe ich nach der geltenden Rechtslage keinen zweifelsfreien Rechtsanspruch darauf, sie zum Widerruf zu zwingen.
 
Fünftens: Diese Ärztin, sie ist mittlerweile berentet und ihr Nachfolger eifert ihrem Treiben mit viel Energie nach, ist nicht die einzige, die Vertrags- oder sonstige Beziehungen hinter dem Rücken der versicherten Patientinnen mit den BGen usw. unterhält.
 
Die nächste Fachklinik für unseren Kreis macht es nicht anders und wir alle sind diesen Ärzten und dieser noch viel schlimmeren Ärztehierarchie gnadenlos ausgeliefert.
 
Hier gilt es große Vorsicht zu üben und vorher möglichst viele Erkundigungen über die Ärzte einzuholen- auch über das Internet und bei den Sozialversicherungen ganz direkt- zu denen Sie sich in Behandlung begeben wollen oder müssen.
 
Lieber ein Arzt aus einer anderen Stadt oder einem anderen Landkreis kontaktieren, zu dem Sie ein berechtigtes Vertrauen entwickeln können als zu solchen Ärzten zu gehen, die ihre Patienten nach Strich und Faden verraten, belügen, betrügen und an die meist Bietend verkaufen.
 
Sechstens: Wir mussten immer wieder auf der Hut sein, denn ein Kollege wurde von einem Technischen Aufsichtsbeamten in dessen Wohnung wegen seines BK- Verfahrens "Erkrankung der HWS/- LWS"; massiv bedrängt und aufgefordert, seine Entschädigungsansprüche zurückzunehmen.
 
Aber wir haben zusammengehalten und einen Protestbrief an den Vorstand geschrieben. Ab diesem Datum wurde dann einigermaßen vernünftig und objektiv in der Sache ermittelt.
 
Auch war dann ein anderer TAB für diese Ermittlungen zuständig.
 
 
Siebtens: Auf Geheiß der für mich zuständigen BG sollte mir mein Rechtsanwalt das Gutachten wegen Polyneuropathie mit dem Argument nicht aushändigen, ich könne dessen Inhalt psychisch nicht verkraften.
 
Tatsächlich hat die BG eine Zeit lang erwogen, mir die Falschdiagnose psychische Erkrankung zu verpassen, um mich auf diesem Wege auszuschalten und alle Entschädigungszahlungen ablehnen zu können.
 
Achtens: Auch gab es zahlreiche sehr perfide und gemeine Versuche, unter Einbeziehung des Betriebsrates (!), die Mitglieder unserer Gruppe gegeneinander aufzuhetzen (manchen wurden schlimme Konsequenzen angedroht, wenn sie nicht gehorchen sollten) und die Gruppe auseinander zu Treiben der vorläufig letzte Streich scheint die Drohung an die Adresse Einzelner gewesen zu sein, ihnen werde die Rente wieder entzogen, wenn sie der Gruppe weiter angehören und sie sich nicht von abeKra distanzieren...., aber da fehlen mir noch die wirklich stichhaltigen Beweise.
 
Es ist uns trotzdem gelungen, fast alle dieser Störmanöver abzuwehren, die finsteren Absichten unserer Gegner zu durchkreuzen und unsere Entschädigungsansprüche durchzusetzen- wenn auch nicht immer vollständig.
 
Neuntens: Zu lernen ist in jedem Fall daraus, dass man nicht naiv ans Werk gehen darf und vieles für möglich halten muss, um wirksam dagegen steuern zu können.
 
Ignoriert man solche Machenschaften oder entwickelt man Angst und bedenkt nicht, dass die auch nur mit Wasser kochen, hat man schon verloren. Zehntens: Bedenken Sie immer: Die Menschheit (zu der Sie selber gehören) ist schlecht, aber nicht so schlecht, dass man nichts dagegen setzen könnte. 

Bedenken Sie weiter:

Zur Schlechtigkeit und Gemeinheit gehört auch eine gewisse Qualifikation. Man muss die Schlechtigkeit qualifiziert in Szene setzen- und daran hapert es bei den BGen und ihren Gutachtern oft- oder anders gesagt:

Sie sind so potent und kommen so breitbeinig daher, dass sie gar nicht mehr richtig laufen können und dauernd über ihre eigenen Füße stolpern.

Genau da liegt unsere Chance- und die haben wir in unserer Gruppe zu nutzen versucht.

 

 

 

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