Deutsche Manager zu hohen Haftstafen verurteilt


Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 15. Oktober 2014 19:07

     

ThyssenKrupp

Deutschem Manager droht Auslieferung an Italien

 

2007 starben sieben Arbeiter im Turiner Stahlwerk von ThyssenKrupp. Manager wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Das Unternehmen erwartet nun gespannt die Entscheidung des obersten Gerichts.

 

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http://www.welt.de/wirtschaft/article127242474/Deutschem-Manager-droht-Auslieferung-an-Italien.html  


 


 

Tödlicher Brand: ThyssenKrupp-Manager zu 16 Jahren Haft verurteilt

 

 


 

Sieben Arbeiter starben vor drei Jahren bei einem verheerenden Brand in einem italienischen ThyssenKrupp-Werk. Jetzt wurde der deutsche Spitzenmanager der Firma zu 16 Jahren Haft verurteilt. Die Anklage in dem Präzedenzfall lautete "vorsätzliche Tötung".

ThyssenKrupp (hier in Duisburg): Feuerlöscher leer, Notruftelefon abgeschaltet

Turin - Ein Schwurgericht in Turin gibt dem Italien-Chef des deutschen Stahlkonzerns ThyssenKrupp die Schuld am Tod von sieben Arbeitern, die im Jahr 2007 bei einem Brand in einem Werk des Unternehmens ums Leben kamen. Der deutsche Manager Harald E. wurde wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt und muss für 16 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Die sieben Arbeiter starben durch schwere Verbrennungen in der Folge einer Explosion am 6. Dezember 2007. Nach Aussage von Zeugen waren die Feuerlöscher leer. Auch das Notruftelefon funktionierte demnach nicht. Sechs der Opfer rangen bis zu drei Wochen lang mit dem Tod.

Er. war zusammen mit fünf weiteren Managern des Stahlkonzerns angeklagt. Während die Staatsanwaltschaft ihm in einem Präzedenzfall vorsätzliche Tötung vorwarf, beschuldigte sie seine Mitangeklagten der fahrlässigen Tötung. Erstmals in der italienischen Justizgeschichte wurde ein Firmenleiter nach einem tödlichen Arbeitsunfall wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz verurteilt.

Auch die übrigen fünf Angeklagten erhielten hohe Freiheitsstrafen von 13 Jahren und sechs Monaten sowie von zehn Jahren und zehn Monaten. Mit dem Strafmaß für den Firmenchef und die meisten Angeklagten folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklage sprach von einer "bewussten Fahrlässigkeit", denn das Unternehmen hätte in den Brandschutz investieren müssen, dies aber nicht getan und damit das Risiko eines Brandes "bewusst in Kauf genommen". Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.

Die Flammentragödie verstärkte die in Italien bereits heftige Diskussion um Sicherheit am Arbeitsplatz. Gewerkschafter und Angehörige der Opfer werteten das Urteil als einen großen Sieg der Gerechtigkeit. Die Familien der Opfer werfen ThyssenKrupp vor, nach der Entscheidung über die bevorstehende Schließung des Turiner Werks notwendige Reparaturen unterlassen und damit einen Unfall herbeigeführt zu haben.

Das Werk wurde im März 2008 geschlossen. ThyssenKrupp hatte nach dem Brand erklärt, es gebe keinen Beleg dafür, dass Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen bei dem Feuer eine Rolle gespielt hätten.


lgr/AFP/dpa/dapd

Quellenangabe:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/toedlicher-brand-thyssenkrupp-manager-zu-16-jahren-haft-verurteilt-a-757432.html





Sechzehneinhalb Jahre Haft für Thyssen-Manager

Sieben Arbeiter waren 2007 bei einem Feuer im Turiner ThyssenKrupp-Werk ums Leben gekommen.

Nun hat ein italienisches Gericht den deutschen Firmenleiter wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz verurteilt. Drei Jahre nach einem verheerenden Brand in einem italienischen ThyssenKrupp-Werk mit sieben Toten ist ein deutscher Spitzenmanager der Firma zu 16 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Ein Geschworenengericht in Turin sprach den Firmenleiter des Totschlags mit bedingtem Vorsatz in erster Instanz schuldig, wie italienische Medien berichteten. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu;gehen. Im Dezember 2007 war im Turiner ThyssenKrupp-Werk ein Feuer ausgebrochen - sieben Arbeiter kamen bei dem Brand ums Leben.

Neben dem Deutschen waren fünf weitere Manager der Thyssen Krupp-Tochter AST wegen des folgenschweren Brandes im Dezember 2007 der fahrlässigen Tötung angeklagt.

Erstmals in der italienischen Justizgeschichte wurde aber ein Firmenleiter nach einem tödlichen Arbeitsunfall wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz verurteilt.

Auch die übrigen fünf Angeklagten erhielten hohe Freiheitsstrafen von 13 Jahren und sechs Monaten sowie von zehn Jahren und zehn Monaten.

Mit dem Strafmaß für den Firmenchef und die meisten Angeklagten folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Bewusste Fahrlässigkeit" des Unternehmens.

Nach der Brandkatastrophe war herausgekommen, dass die Sicherheitsvorkehrungen in dem Werk völlig unzureichend und die Feuerlöscher unbrauchbar gewesen waren.

Die Anklage sprach von einer "bewussten Fahrlässigkeit", denn das Unternehmen hätte in den Brandschutz investieren müssen, dies aber nicht getan und damit auch die Gefahr eines Feuers hingenommen. Die Flammentragödie hatte die in Italien bereits heftige Diskussion um Sicherheit am Arbeitsplatz verstärkt und auch anti-deutsche Ressentiments freigesetzt.

Die sieben Arbeiter waren damals bei lebendigem Leib in einer "ungewöhnlichen Flammenwelle verbrannt", wie es der einzige überlebende Augenzeuge des Infernos beschrieb.

Gewerkschafter und Angehörige der Opfer werteten das Urteil als einen großen Sieg der Gerechtigkeit.

Sie feierten vor allem die Tatsache, dass der Vorstandschef des Edelstahlunternehmens nicht allein wegen fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft gezogen wird.

Quelle:

www.sueddeutsche.de/wirtschaft/italien-urteil-nach-brandkatastrophe-sechzehneinhalb-jahre-haft-fuer-thyssen-manager-1.1086084

Unfallversicherungsvorschriften beachten 

(Videotext-ARD Seite 541 vom 10.09.2002) 

Wer eine Unfallversicherungsvorschrift missachtet und dadurch einen Unfall mit Verletzten verursacht, muss mit einem Strafverfahren rechnen. 

Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen hin. 

Der Straftatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung sei in diesem Fall erfüllt, wie ein Verfahren vor dem Amtsgericht Rosenheim nach einem Gabelstapler-Unfallanzeige. (Az.: Cs 670 Js 4118 / 98). 

Es gebe immer wieder Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern, weil die

Bestimmungen der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet werden.