Der Fall Mengel 

 




Positive Neuigkeiten

Juni 2015


Anerkennung meiner Berufskrankheit auf 50 Prozent MdE


Nach dem ich ein Verschlimmerungsantrag sowie ein Antrag auf Neufeststellung im Jahre 2013 mit Hilfe der Rechtsanwälte Battenstein & Battenstein gestellt habe, wurden mir in einem Gutachten vom Dez. 2014 endlich eine MdE von 50 Prozent anerkannt. 

Der Gutachter aus Berlin hat endlich meine Erkrankung (bis auf wenige Ausnahmen) neutral, positiv bewertet und endlich korrigiert.

Leider hat sich seit dieser Zeit meine berufsbedingte Atemwegserkrankung abermals verschlimmert. 

Seit April 2015 wurde mir jetzt auch noch eine Langzeitsauerstofftherapie (LOT-Therapie) vom Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft verordnet. 

Seit dieser Zeit bin ich jetzt 24 Stunden auf eine Sauerstoffversorgung mit Flüssigsauerstoff angewiesen.......

Ich bekomme zwar jetzt eine entsprechend höhere Unfall-Rente und der Nachzahlungsbetrag wurde mir ebenfalls mittlerweile erstattet.

Jedoch wurde diese weitere Verschlimmerung mit Sauerstoffversorgung sowie die Cortisonbedingte Osteoporose noch nicht genügend in diesem Gutachten gewürdigt und bewertet. 


Darüberhinaus lehnt die Holz- und Metall BG die Kostenübernahme meiner berufsbedingten Atemwegserkrankung trotz Anerkennung folgende Erstattungen ab:

  • meiner stationären Aufenthalte, etwa vom Kloster Grafschaft,
  • die Versorgung mit Sauerstoff (Fa. Linde),
  • Atemwegstherapie, Massagen,  
  • weitere Hilfsmittel

    Es wurden hier seitens der Fachanwälte Widerspruch erhoben und bereits entsprechende Anträge gestellt.


    Anerkennung meiner Berufskrankheit auf 60 Prozent MdE


    Nach dem ich ein Verschlimmerungsantrag sowie ein Antrag auf Neufeststellung im Jahre 2016 mit Hilfe der Rechtsanwälte Battenstein & Battenstein gestellt habe, wurden mir in einem Gutachten vom Dez. 2016 endlich eine MdE von 60 Prozent anerkannt.

    Hierbei wurde die sogenannte Kappungsgrenze erreicht.

    Es wurden folgende Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt.

    • Schwergradiges Asthmabronchiale mit erheblkicher Belastungsapnoe.
    • Zunehmende Belastungseinschränkung infolge der Abnahme der Vitalkapazität der Lunge sowie Zunahme der Lungenüberblähung mit der Erfordernis einer Sauerstofflangzeittherapie,
    • Refluxösophagitis,
    • Soorbefall der Speiseröhre,
    • beidseitiger Katarakt,
    • Osteoporose,
    • Cushing Syndrom mit Gewichtszunahme.

    Aufgrund der Schwere der Berufbedingten Erkrankungen wurde  wieder ein Verschlimmerungsantrag auf volle Anerkennung zu 100 Prozent gestellt. Das Verfahren läuft. Ein Gutachter unsererseits wurde bereits ernannt.

    Die Behandlungskosten zu den oben aufgelisteten Erkrankungen werden jetzt voll von der Berufsgenossenschaft übernommen oder deren Kosten oder Zuzahlungen erstattet.

    Ein Dank an dieser Stelle an den Aussendienstmitarbeiter Herr S. der mir ein

    Treppenlifter

    E-Scooter

    Pflegegeld (Grad drei)

    bewilligte. Der Treppenlifter und der E-Scooter erleichtern mit das Leben enorm. Herzlichen Dank an die BGHM.

    Übrigens: Jetzt ist meine Ehefrau seit der Anerkennung ab 50 Prozent MdE mit einer Witwenrente von der BG ebenfalls abgesichert. Meine Beerdigungskosten werden ebenfalls zum Teil übernommen.



     


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    Schock wegen Anwaltshonorar

    Ausser Spesen nichts gewesen

    2011-2013                  

    Im Jahre 2011 versuchte ich über eine renomierte Anwaltskanzlei in Erlangen. meine Atemwegserkrankung als Berufskrankheit im vollen Umfang bei der zuständigen BG an zu erkennen. (Bisherige Anerkennung 30 Prozent MdE rückwirkend seit 1990). 

    Dieser Anwalt war mir durch die Fernsehsendung "Ein Fall für Escher" vom MDR bekannt.

    Dieser vermittelte in diesen Sendungen einen sehr positiven Eindruck als Fachanwalt für Berufskrankheiten. Da er offenbar nicht locker lies und sich für die Betroffenen einsetzte. 

    Nach der ersten Akteneinsicht, welches sich über zwei Jahre hinweg zog, hätte ich nach fernmündlicher Aussage sehr gute Chancen meine Berufskrankheit an zu erkennen......

    Welches er kurze Zeit später korrigierte. 

    Er stellte in dieser Zeit nicht einen Antrag (Schriftsatz) an die zuständige BG. 

    Der Erfolg über diesen Anwalt..... war sehr dürftig. Sie endete in einer Rechnung von 5.650 € und das alleine nur für eine Akteneinsicht.

    Ein Glück das ich diesen Anwalt gestoppt hatte. Die weiteren Kosten wären nach den einseitigen Vertragsbedingungen ins uferlose gegangen und hätten mich und meine Familie in der Verfahrensdauer beinahe finanziell ruiniert.

    Aufgrund meiner Öffentlichkeitsarbeit meldeten sich noch weitere zahlreiche Betroffene, die ähnliche Erfahrungen mit diesem Anwalt gemacht haben und meine hier getätigte Aussage im vollen Umfang bestätigen können. 

    Fazit: Wir als Betroffene können uns einen derart teuren abgehobenen Anwalt, der sich an uns schwerst durch den Beruf erkrankt sind nicht leisten. 



    Ablehnungshaltung der BG im Detail:

    Hinsichtlich der immer noch ablehnenden Haltung, welche auf Zermürbetaktik ausgelegt ist, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt noch näher eingehen und beschreiben. 

    Die wichtige Rolle der Arbeitnehmervertreter im Anerkennungsverfahren. 

    Offenbar wird alles im Sinne der BGen abgenickt ohne sich einmal näher mit dem Einzel-Fall näher zu beschäftigen und/oder auch sich im Zusammenhang der Haupterkrankung und möglichen Folgeerkrankungen sich Sachkundig zu machen. 

    Diese Versichertenvertreter sind hier für gewählt um sich für uns Betroffene ein zu setzen. Offenbar sind die meisten Arbeitnehmervertreter hier total überfordert, welches zum Nachteil der Betroffenen ausgelegt wird. 

    Bisher wurde seitens der Arbeitnehmervertreter bei keiner BG ein Antrag zur weiteren Überprüfung, Änderung bei einer Berufskrankheit gestellt. Oder fehlende, unzureichende Untersuchungen, Ermittlungen ectpp. angefordert oder gar ein Widerspruch eingelegt.

    Die Beurteilungen waren bisher immer einstimmig - in dem paritätisch besetzten Gremium aus Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter.    




    Ein besonderer Dank an die Profis aus Düsseldorf


    An dieser Stelle möchte ich einmal betonen, dass die Fachanwälte Battenstein & Battenstein sich stets für uns Mandanten sehr erfolgreich arrangiert haben. 

    Wobei die Kostenerstattungen für die Fachanwaltliche Vertretung vom Antrag bei der zuständigen BG hin bis zum LSG immer sehr fair und human gewesen sind.  

    Und dass, obwohl diese Verfahren sich über Jahre / Jahrzehnte hinweg ziehen. (Aufgrund von Verschlimmerungen seiner Berufs-Erkrankung oder/und sich mit der Zeit noch Zusatzerkrankungen wegen Nebenwirkungen etwa wegen Medikamente einstellen. Ist es immer wieder notwendig Verschlimmerungsanträge an seine BG zu stellen. Somit ist man ständig auf die Hilfe eines Fachanwaltes angewiesen. Bis hin zum Lebensende. Wobei dann die Hinterbliebenen Angehörigen, etwa  Ehefrau/Ehemann und Kinder ebenfalls noch abgesichert sind. Und berechtigte finanzielle Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung  haben und rechtlich durch setzen müssen.


    Diese Fachanwälte betreuen mich bereits seit 1996 und haben seit dieser Zeit meine Atemwegserkrankung Stepp bei Stepp erfolgreich zur Anerkennung als Berufskrankheit bis hin zum LSG vertreten und zum Erfolg geführt. 

    Einen kurzen Zeitraum (2011 bis 2013) hatte ich geglaubt, dass andere Anwälte in meinem Fall vielleicht erfolgreicher gewesen wären. Weil mein Verfahren nicht weiter gingen und sich keine Erfolge mehr einstellten. 

    Dieses war offenbar ein großer Irrtum!! (Sie vorherigen Bericht "Ausser Spesen nichts gewesen"). 

    Diese positive Billianz seitens der Fachanwälte Battenstein & Battenstein, kann man von anderen Mitbewerbern aus eigener Erfahrung mit Recht nicht behaupten. 


    Daher bitte vorher sehr gut informieren und unbedingte Vorsicht bei der Beauftragung eines Fachanwaltes!!

     



     

    "Der Fall Mengel" im Fernsehen

    (WDR 3 - Aktuelle Stunde v. 22.02.1996 -aktualisiert auf den Verfahrensstand von 2012).
     
    Schlampige Ermittlung mit Abwehrtricks bei der Holz- und Metall BG vormals Maschinenbau- und Metall BG
     
     
    Hier können Sie den Filmbeitrag auf youtube sehen:
     
     
    "Der Fall Mengel" Berufskrankheit: Schlampige Ermittlungen mit Abwehrtricks bei Holz- u Metall Berufsgenossenschaft


     

     

    BG Holz u. Metall zahlt seit LSG Termin von 2004 nur eine kleine Rente. Die Ursachen, schlampige Ermittlungen durch den TAD der BG, Falschaussagen von Betriebsrat / Sicherheitsfachkraft, sowie eine fehlerhafte Amnamese von eine Siegener Lungenfachärztin (und heimliche BG-Gutachterin) Christiane Malchau, die meine Atemwegserkrankung fälschlicherweise als anlagebedingt gewertet und entsprechend verzeichnet hatte.
     
    Sie behauptete in ihrem Befundbericht, ich hätte seit meinem vierzehnten Lebensjahr an einemallergisch bedingten Asthmagelitten.Beweis? Keiner. 
     
    Tatsächlich hatte ich nie zuvor Asthma gehabt - auch keine andere allergisch bedingte Erkrankung.
     
    Die Ärztin ist auch heute noch nicht bereit, diese falsche Tatsachenbehauptung vom 20.06.1990 zurückzunehmen. Sie zieht sich deshalb durch mein BK-Verfahren wie ein roter Faden. Alle Ärzte und Gutachter unterstellten sie als wahr und stuften meine Atemwegserkrankung deshalb auch nicht als eine originär beruflich bedingte Atemwegserkrankung ein, sondern bewerten sie als richtungsgebende Verschlimmerung.
     
    Aber sehen und lesen Sie die unendliche Geschichte........ 
     
    Bereits zu Beginn meiner Ehe ereilte meine Familie ein gewaltiger Schicksalsschlag mit gravierenden finanziellen Einbußen, sowie sozialen Nachteilen die bis heute anhalten.
     

    Hintergrund:Ein harter Kampf um die Anerkennung von schwerem Asthma Bronchiale mit Lungenemphysem =Gießerei Asthma ( BK-Nr.: 4302 ) mit einem hyperreagiblen Bronchialsystem, cortisonbedingte Osteoporose sowie coritisonbedingter Grauer Star als Berufskrankheit.
     
    Durch das ständige einatmen von hohen Konzentrationen (bis zu 14-fache MAK-Werte)  an Grob- und Feinstäuben, Aerosole und Gießereigase während meiner 15 jährigen Tätigkeit in einer Walzen-Giesserei in Netphen Deuz / bei Siegen, bekam ich am 20.06.1990, an meinem ehemaligen Arbeitsplatz, einerKarusselldrehmaschinemeinen ersten Asthmaanfall.
     
    Mit nur 29 Jahren mußte ich meinen Beruf als Dreher aufgeben. Das Asthma ist so schwer, dass mir in mehreren Gutachten eine Erwerbsunfähigkeit von der deutschen Rentenversicherung Ende 1997 rückwirkend und auf Dauer zugestanden wurde. Seit dieser Zeit bin ich leider Früh-Rentner.
     
    Das Verfahren zur ersten Anerkennung meiner Berufskrankheit dauerte insgesamt 12 Jahre, bis im Jahre 2002 ein erster Teilerfolg am LSG (Landessozialgericht) in Essen mit einer Anerkennung einer BG Rente von nur 20 % MdE und in einem zusätzlichen SG Verfahren in 2004 mit einer Anerkennung von 30 % MdE erzielt werden konnte.
     
     
    Verschlimmert sich im Laufe der Zeit eine Erkrankung oder es werden zusätzliche Erkrankungen festgestellt, so erfordert dieses jedesmal einen langen Rechtsstreit, bis zum Landessozialgericht. Die BGen wenden hier eine Zermürbetaktik an. Daher sindim Jahre 2012 die Verfahren noch nicht alle abgeschlossen und werden mich und andere Betroffene (leider) ein Leben lang begleiten. Obwohl mir aus ärztlicher Sicht (Gutachter) jede Aufregung und Stress verboten wurde.
     
     
    Ursache waren in der in Netphen Deuz ansäßigen Walzengießerei u.a. auf Werk I (Bearbeitungszentrum) die vielen Fein-und Grob-Stäube aus Graphit, Asbest, Quarzsand, Nickel, Chrom, sowie Öldämpfe und Aerosole. Zusätzlich in der Gießerei (Werk II), die vielen unterschiedlichen Feinstäube aus: Pertinax, Graphit, Kohlenstaub, Asbest, Rauche, Gase und Bindemittel, welche sogar Formaldehyd, Isocyanate und/oder Dioxin enthielten. Walzen Irle GmbH, Netphen, Deuz, Walzengiesserei, Siegen, Siegerland, NRW, Asbest, Indien, SPD, Gewerkschaft, IG Metall
    Meine Berufserkrankung wurde nach einem langen harten Kampf mit der Maschinenbau- und Metall BG (jetzt BG Holz u. Metall) im Jahre 2002, trotz falscher Angaben durch meinen ehemaligen Arbeitgeber, des Betriebsratsvorsitzenden (BRV) Fritz Klein und falscher Angaben der Sicherheitsfachkraft (Sifa) Otto Heide als Berufskrankheit anerkannt.
     
    Obwohl ich in dieser Zeit Mitglied bei der Gewerkschaft IG-Metall war, verweigerte mir der gesamte Betriebsrat mit dem damaligen Betriebsratsvorsitzenden Fritz Klein jegliche Hilfestellung.
     
    Übrigens, bereits in 1972 häuften sich die Fälle von Atemwegserkrankungen und die ersten Fälle von Silikose und Asbestose wurden diagnostiziert......
     
    Aber..... diese Fälle wurden alle als "schicksalshafte Einzelfälle" entlassen,
     
    erhielten seitens der Firma keine Abfindung und wurden auch nicht durch die BG entschädigt.
     
    Auch später hielt man es nicht für nötig, sich mal bei mir nach meinem Gesundheitszustand zu erkundigen, geschweige denn mal zu Hause, im Krankenhaus oder während der Reha zu besuchen. Oder mal zu Weihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen einzuladen.
     
    In der gleichen Weise verhält man sich gegenüber den vielen durch ihren Beruf ebenfalls an Asthma oder an Asbestose, Silikose (Staublunge), Leukämie (Blutkrebs), Blasenkrebs usw. erkrankten Arbeitskollegen.
     
    Der heutige Betriebsratsvorsitzende mit seinem ganzen Gefolge (Betriebsrat),
    haben aus den Fehlern der Vergangenheit nicht die richtigen Konsequenzen gezogen und absolut nichts dazu gelernt.
     
    Auch heute noch, werden die erkrankten Arbeitskollegen nicht ordnungsgemäß der BG gemeldet und/oder in ihren Anerkennungsverfahren unterstützt. Eine sozialverträgliche Entschädigung durch die BG oder durch den Arbeitgeber gibt es daher nicht oder wer sehr hartnäckig ist - in sehr langwierigen Gerichtsverfahren.
     
    Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es unbegreiflich, dass eine Lungenfachärztin, hier nicht sofort ein direkter Zusammenhang zu der beruflichen Atemwegsbelastung, einer gießereitypischen Berufskrankheit erkennen konnte oder wollte. Und immer noch, trotz der vielen eindeutigen Beweise eine Korrektur ihrer falschen Amnamese (Beginn meines Asthmas 14. Lebensjahr) kategorisch ablehnt.
     
    Das Siegener Ärzteehepaar Christiane und Ulrich Malchau  genießt seit etwa 1997 den Ruhestand auf der Insel Borkum.
     
     
    Mein Asthma wird indes immer schlimmer und ich muß zudem mit einer ständigen Angst leben, dass jeden Tag bei mir eine Asbestose / Mesothelium (Lungenkrebs) ausbrechen kann. Welches innerhalb eines Jahres zum Tod führen wird.
     
    Aber damit nicht genug, um eine Asbestose, etwa die BK-Nr.: 4103 als Berufskrankheit anzuerkennen, ist abermals ein langwieriges Anerkennungsverfahren bis zum LSG (Landessozialgericht) erforderlich.
     
    Dieses dauert etwa 5 Jahre und erfordert einen Sachkundigen Fachanwalt. Auch hier setzen die BGen zumeist auf die Zermürbetaktik, etwa mit zusätzlichen Gutachten, die die positiven Gutachten der Betroffenen entkräften und nur zur Ablehnung der Berufskrankheit dienen soll.
     
    Genauso verhält es sich bei Verschlimmerungs Anträgen einer bereits anerkannten Berufskrankheit. 
    Auch hier werden den Betroffenen langwierige Sozialgerichtsverfahren bishin zum LSG zugemutet.
     
    Wobei man bereits im Vorverfahren versucht unter der obligatorischen Grenze von 20 % MdE zu bleiben, damit seitens der BG keine Rente bezahlt werden muss.
     
    Ich kämpfe indes seit 22 Jahren immer noch um die Korrektur der falschen Amnamese, quasi einer Abänderung der derzeitigen BG Rente von 30 % auf 100 % MdE und somit vollen Anerkennung meiner Berufskrankheit. 
     
    Meine Atemwegserkrankung hat sich deit den Filmaufnahmen drastisch von 2/3 auf nur noch 30 % Lungenvolumen verschlecht.
     
    Mittlerweile habe ich zusätzlich eine renomierte Kanzlei für Arzthaftungsrecht / Medizinrecht beauftragt, meine ehemalige Lungenfachärztin auf eine Korrektur der falsch unterstellten Amnamese respktiv zum Schadersatz in voller Höhe rückwirkend bis 1990 zu verklagen. 
     
    Übrigens:
    Wer die Kraft besitzt mit allen unlauteren Mitteln aus Unkenntniss, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder sogar vorsätzlich, berechtigte Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung abzuwehren und mit dieser Fehlhaltung, bewußt Familien mit Kindern finanziell zu ruinieren. 
    Der sollte auch den christlichen Anstand besitzen, seine schweren Fehler auf dem "kurzen Dienstweg" zu korrigieren und seinen verursachten Schaden schnellstmöglich zu begrenzen.
     
     
    Eine späte Einsicht der Verursacher mit 
    kurfristiger Entschädigung??????
     
    Ehrlich gesagt, daran glaube ich nicht mehr dran.
     
    Hierzu hat sich meine Familie bereits aufgrund der jahrelangen negativen Erfahrungen, physisch und psychisch auf einen längeren Rechtsstreit eingestellt. 
     
    Sollte ich es aus gesundheitlichen Gründen, etwa einer Asbestose, nicht mehr selbst schaffen all meine berechtigten Forderungen einzuklagen. So haben wir bereits vorsorglich geregelt, dass zunächst meine Ehefrau, später meine bereits erwachsenen Kinder, all meine Verfahren inklusiv der Webseiten in meinem Namen fortsetzen werden.
     
    Ich frage mich schon lange.........
     
    Warum müssen wir, die vielen berufsbedingt Erkrankten Arbeitnehmer in Deutschland, den Zusammenhang unserer Erkrankung mit dem Beruf immer noch selbst, zum Teil in jahrzehnte lang andauernden auf Zermürbetaktik ausgelegten Sozialgerichtsverfahren beweisen???
     

    Öffentlicher Brief:

    !!Aufruf an die SPD, Bündnis 90 / die Grünen, an alle Gewerkschaften und sämtliche Sozialverbände!!

    Die Rechte von uns berufsbdingt Erkrankten, Opfer von Arbeits- und Wegeunfällen zu stärken, sollte eigentlich ein wichtiges Anliegen all unserer Gewerkschaften und Sozialverbände sein.......Warum schaut ihr allesamt, der skandalösen, sowie menschenverachtenden Entschädigungspraxis in der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahrzehnten tatenlos zu??

     

    Hier klicken um den Öffentlichen Brief weiter zu lesen.....


     
     
     
    Weitere Infos:
     

     

     

     

     

     

     


     

     


    Diese Reportage ist basierend auf wahren historischen Begebenheiten und Ereignissen. Die an dieser Stelle erwähnten Namen sind frei erfunden. Jede Ähnlichkeit mit toten oder lebenden Personen oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.