"Verhalten beim Todesfall bei vermeintlicher Asbestose"

  

Insofern ein Betroffener / Familienangehöriger bereits an einer

vermeintlichen Asbestose verstorben ist gilt folgendes:

 
Stimmen Sie auf keinen Fall voreilig einer Obduktion zu.


Lassen Sie sich nicht von der Berufsgenossenschaft unter Druck setzen.


Eine Obduktion ist nicht in jedem Fall erforderlich.

Hier können eventuell wichtige Beweise vernichtet werden.


Informieren Sie hier unverzüglich Ihren Rechtsanwalt und sprechen mit ihm die weitere Vorgehensweise ab