BG-Rente und Finanzamt

 

Die BG-Rente sowie weitere etwaige Nachzahlungen (aufgrund der langen Prozessdauer) sind grundsätzlich steuerfrei.

  

Wobei etwaige Nachzahlungen seitens der BG zu verzinsen sind.

 

Etwaige bezogene Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Hartz IV, Wohngeld werden verrechnet.

 

Wußten Sie schon, dass seit 1985 der Behindertenfreibetrag beim Finanzamt nicht mehr angepasst wurde....

die normale Alters-Rente und EU-Rente aber voll versteuert werden muss.


Wußten Sie schon, daß die Kilometerpauschale "Weg zur Arbeit", der bei dem Merkzeichen "G" für Schwerbehinderte mit 3.000 Km für Privatfahrten steuermindert berücksichtigt wird, zuletzt in 2004 angepasst wurde.


Weitere Infos unter: www.zurecht.de/ratgeber/pendlerpauschale/