Weitere Kollegen

In der Zwischenzeit meldeten sich weitere erkrankte Arbeitskollegen bei uns.

Sie alle litten unter gleichen und ähnlichen Erkrankungen.
 

Nachdem wir auch hier alle ärztlichen Unterlagen mit Röntgenbilder angefordert hatten, verfassten wie auch für sie sehr ausführliche BK- Anzeigen.


Alle unterschrieben alle der jeweiligen BK- Anzeigen und wir benannten uns alle gegenseitig als Zeugen.

 
Wir machten auch in allen weiteren BK- Anzeigen deutlich, dass viele Kollegen nicht entschädigt worden waren, weil sich der Technische Aufsichtsdienst der BG mit Falschangaben seitens des Unternehmens hat abspeisen lassen und in keinem einzigen Fall Ermittlungen durchgeführt hat, die die Bezeichnung "Ermittlung" verdienen.
 
Uns war allerdings klar, dass das alles noch längst nicht reichen würde- angesichts der ständig überdehnten Beweisanforderungen seitens der BG, die strategisch agierte und all diese Beweisanforderungen nur deshalb stellte, um uns in die unentrinnbare Falle des Beweisnotstands zu zwingen 23.
 
Wir überlegten weiter, wie wir unsere schlechten Arbeitsbedingungen glaubhaft dokumentieren könnten und auf diesem Wege beweisen, dass unsere Arbeit und unser Arbeitsumfeld so gefährlich gewesen war, dass so viele der Kollegen heute (u.a.) unter schweren und schwersten Bronchien- und Lungenerkrankungen litten. Aufgrund unserer unterschiedlichen Berufe hatte jeder der jetzt an unserer Gruppe beteiligten Kollegen ein Spezialgebiet -- was uns sehr nützte.


Wir trugen all unser Wissen zusammen und verschafften uns so immer mehr Einblick in das Arsenal der in der Firma seit Jahren faktisch verwendeten Stoffe, ihrer Zubereitungen und Anwendungs- bzw. Verwendungsweisen. 

 
So konnten wir mit der Zeit das Puzzle zu einem Bild zusammensetzen und wir konnten dabei auch erkennen, mit welchen Stoffen/Zubereitungen in welchen Arbeitsgängen in welchen Mengen und wie lange wir gearbeitet hatten, bzw. gearbeitet haben mussten, damit die fertigen Produkte hatten entstehen können.
 
Auf diese Weise gelang es uns, den Rezepturen der verwendeten Stoffe bei der Herstellung von Walzen usw. auf die Spur zu kommen.
 
 
23 Anmerkung der Redaktion: Der Beweisnotstand geht bekanntlich zu Lasten der Versicherten, also derjenigen, die eine Leistung begehren. 


Zwar begehrt die Leistung der haftpflichtversicherte Arbeitgeber, der der Versicherte ist, doch versteht der Gesetzgeber seit Anbeginn unter "Versichertem" den Geschädigten und nicht den Arbeitgeber, für den diese Versicherung die Haftung übernimmt bzw. übernehmen soll. 


Der Fachausdruck für diese Verwechslung ist übrigens "Umschaffung" d.h. hier wurde und wird ganz gezielt zum ausschließlichen Nachteil der Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten "verwechselt" und die Beweislast den geschädigten ArbeitnehmerInnen und eben nicht den versicherten ArbeitgeberInnen auferlegt.

 

 

 

11/17                                                                                               Weiterlesen