Arbeitsunfall in Glasfirma: Geschäftsführer verurteilt 

Osnabrück, den 21.09.2013 

Wegen des töd­lichen Arbeitsunfalls ei­nes Auszubildenden hat das Osnabrücker Landgericht am Freitag zwei Geschäftsführer einer Glasfirma aus Dörpen zu je sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von je 100 000 Euro verurteilt. 

Sie hätten sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, stellte der Vorsitzende Richter Dieter Temming fest. Das gelte ebenso für den Produktions- und den Ausbildungsleiter: Beide wurden zu Geldstrafen verurteilt, der Ausbildungsleiter nur unter Vorbehalt. Im Juli 2010 war der 19 Jahre alte Auszubildende bei Arbeiten an einer Schleifmaschine von dem Gerät erfasst und tödlich verletzt worden. Bei der Maschine war eine Sicherheitsvorrichtung abmontiert worden. „Eine Lichtschranke hätte das mit Sicherheit verhindert“, so Temming. 

Für den Ausbau der Sicherheitsvorkehrungen seien die Geschäftsführer verantwortlich gewesen, auch wenn sie den Vorwurf während der Verhandlung bestritten. „Sie waren bemüht, eine eigene Beteiligung von sich zu schieben“, kritisierte der Vorsitzende Richter die Angeklagten. Das Motiv seien Kostenüberlegungen gewesen, denn die Werkstücke – hochwertige Glasprodukte – seien nicht mehr zu gebrauchen, wenn eine Sicherheitsabschaltung den Schleifprozess unterbricht. 

Quellenangabe: lni Autor: Borkener Zeitung (Mantelredakt)

www.borkenerzeitung.de/nachrichten/muensterland_artikel,-Arbeitsunfall-in-Glasfirma-Geschaeftsfuehrer-verurteilt-_arid,269139.html