Stationen meiner und unserer Geschichte
 
Gegenwärtiger Stand des Geschehens (2004)


Um es vorweg zu nehmen: Wir haben uns gegen die BG durchgesetzt.

 
Bei bereits zwei - zwischenzeitlich leider verstorbenen - Kollegen wurde die Asbestoseerkrankung im Nachhinein anerkannt.
 
Erst durch uns wurden die richtigen BK-Anzeigen mit allen Anträgen gestellt.
 
Obwohl in fachärztlicher Behandlung, hatte kein Arzt die Berufserkrankung erkannt und deshalb auch keine BK-Anzeigen erstattet.
Die Witwe des einen Verstorbenen erhielt die Beerdigungskosten in vollem Umfang erstattet und die Witwenrente.
 
Bei dem weiteren verstorbenen Kollegen wurden den bereits erwachsenen Kindern (die Ehefrau war schon verstorben) ebenfalls die Beerdigungskosten erstattet.
 
Eine Rente wurde für die Zeit rückwirkend vom Datum der Feststellung des Lungenkrebses bis zum Tod bezahlt.
 
Bei einem weiteren Kollegen wurde die Asbestose mit 30 % MdE und seine obstruktive Atemwegserkrankung mit 10 % MdE anerkannt. Er bekommt dadurch zwei Renten von der BG. Bei einem anderen Kollegen hat man Anfangs dessen Atemwegserkrankung nach der BK-Ziffer 4302 (obstruktive Atemwegserkrankung durch toxisch-irritative Einwirkungen) mit 30% anerkannt.
 
Aufgrund eines Verschlimmerungsantrages hat man durch ein Zusatzgutachten jetzt eine 50 %ige MdE zugebilligt.
 
Dieser Kollege ist seit längerem auf die ständige Zufuhr von Sauerstoff angewiesen. Ein Verschlimmerungsantrag läuft auch hier.
 
Da die zuständige BG den Tag des Rentenbeginns (Eintritt des Versicherungsfalls) zu spät eingesetzt hat, war dieser Kollege gezwungen, zur Klärung auch dieser Frage den Klageweg durch die Instanzen zu beschreiten. Dieses Verfahren ist derzeit beim LSG anhängig.
 
Bei einem anderen, heute 77-jährigen Kollegen, haben wir die Anerkennung seiner Schwerhörigkeit als Lärmschwerhörigkeit durchgesetzt - mit einer MdE von 15 %. Auch er leidet an einer obstruktiven Atemwegserkrankung plus Verdacht auf Asbestose resp. Silikose - wie wir alle und in ein demselben Metallbetrieb gearbeitet haben.
 
Weder die Atemwegserkrankung noch die Asbestose/Silikose sind bis jetzt anerkannt, doch stehen seine Chancen nicht schlecht - wenn er seinen Prozess überlebt. Er benötigt gerade mal noch 5 % MdE, um entschädigt zu werden, wenn auch nur mit einem minimalen Betrag.
 
Die Atemwegserkrankung eines derzeit 64-jährigen Kollegen wurde nach der BK-Ziffer 4302 mit 60 % MdE anerkannt - einschließlich der bei ihm massiv aufgetretenen cortisonbedingten Osteoporose. Er erhält inzwischen die ihm zustehende Entschädigung.
 
Wegen der massiven Einwirkung von Asbestfasern muss er ebenfalls befürchten, an Asbestose zu erkranken. Auch dieser Kollege ist überlebensnotwendig auf Sauerstoffzusatzgaben angewiesen.
 
Sechzehn Stunden hängt er täglich am Inhalationsgerät. Wenigstens hat im die BG ohne grössere Schwierigkeiten ein mobiles und ein stationäres Sauerstoffgerät in seine Wohnung gebracht. Da dieser Kollege Zeit seines Arbeitslebens auch schwer gehoben und getragen hat und sein Rückgrat schwer geschädigt ist, ist ein weiteres Verfahren nach der BK-Ziffer 2108 beim LSG anhängig.
 
Zurzeit laufen noch bei einer ganzen Reihe weiterer Kollegen sozialgerichtliche Verfahren, teils in der ersten, teils in der zweiten Instanz, in denen es um ähnliche Erkrankungsformen geht.
 
Ich selbst habe immer noch große Schwierigkeiten mit der Anerkennung meiner Berufserkrankung, weil eine in Siegen niedergelassene Lungenfachärztin, Frau Dr. med. Christiane Malchau (diese Ärztin verließ mit ihrem Ehemann überraschend Mitte der 90iger Jahre Siegen) die - wie ich jetzt erst weiß - vermeintlich eine heimlich BG-Beratungsärztin war, meine Atemwegserkrankung fälschlicherweise als anlagebedingt gewertet und entsprechend verzeichnet hatte.
 
Sie behauptete in ihrem Befundbericht, ich hätte seit meinem vierzehnten Lebensjahr an einem allergisch bedingten Asthma gelitten. Beweis? Keiner.
 
Tatsächlich hatte ich nie zuvor Asthma gehabt - auch keine andere allergisch bedingte Erkrankung.
 
Die Ärztin war jedoch nicht bereit, diese falsche Tatsachenbehauptung zurückzunehmen. Sie zieht sich deshalb durch mein BK-Verfahren wie ein roter Faden.
 
Alle folgenden Gutachter unterstellten sie als wahr und stuften meine Atemwegserkrankung deshalb auch nicht als eine originär beruflich bedingte Atemwegserkrankung ein, sondern bewerten sie als richtungsgebende Verschlimmerung.
 
Aufgrund der in 1998 erhobenen lungenfunktionanalytischen Befunde mit Nachweis einer Obstruktion der großen und kleinen Atemwege, eine Einschränkung der bronchopulmonalen Leistungsbreite, eine beginnende Lungenüberblähung und einer sekundären restriktiven Ventilationsstörung sowie der Erfordernis einer antiobstruktiven kortisonhaltigen Dauermedikation wurde die Gesamt- MdE auf 50 % eingeschätzt.
 
Im Rahmen einer freien Schadensabschätzung wurde weiterhin der beruflich verursachte Verschlimmerungsanteil ab Unterlassung der gefährdeten Tätigkeit im Juni 1990 auf 20 % eingeschätzt.
 
Nach zwölfjährigem Kampf wurde diese angeblich richtungsgebende Verschlimmerung im Januar 2002 mit einer MdE von mickrigen 20 % entschädigt.
 
Dieses Geschah nachdem in der Gesetzlichen; Unfallversicherung (GUV) geltenden sog. "Alles-oder-Nichts-Prinzip".
 
Die angeblich schicksalshaft bedingte allergische Atemwegserkrankung wurde nach zivilrechtlichen Kriterien als Vorschaden gewertet und die mir zugestandene MdE um einen fiktiven MdE-Betrag für diesen angeblichen Vorschaden reduziert.
 
Das war natürlich ein grober rechtlicher Fehler - übrigens schriftlich vorgegeben von einem Arbeitsmediziner Dr. Schneider, des arbeitsmedizinischen Instituts der Uni Gießen, dem eine derartige rechtliche Bewertung in seiner Funktion als Mediziner fachlich gar nicht zugestanden hat.
 
Das allein war schon rechtsfehlerhaft.
 
Selbstverständlich habe ich nicht aufgegeben - so schwer es mir auch fiel.
Gegen diesen Bescheid der Berufsgenossenschaft legte ich Widerspruch ein, welcher mit einem Vergleich vor dem Landessozialgericht in Essen im Mai 2004 endete.
 
Der Vergleich beinhaltete eine Rentenzahlung nach einer MdE von 30 % rückwirkend ab dem März 1994.
 
Da sich in der Zwischenzeit mein Gesundheitszustand seit dem Vergleich abermals verschlechtert hat und ich ständig wegen meiner Atemwegserkrankung auf Cortison angewiesen bin, und sich bereits Zusatzerkrankungen wie eine durch Cortisonbedingte Osteoporose und ein ebenfalls durch Cortison verursachter grauer Star eingestellt haben, habe ich auch die BK-Folgeschäden geltend gemacht.
 
Diese Verfahren sind derzeit beim LSG anhängig. Dazu möchte ich erläutern:
Bei der Anerkennung einer Berufserkrankung erhält man zusätzlich zu seiner Rente die für die Behandlung notwendigen Medikamente finanziert. Man braucht keine Zuzahlungen zu leisten, auch keine Praxisgebühr.
 
Wird bei einer anerkannten BK-Krankheit ein Krankenhausaufenthalt notwendig, muss der Versicherte ebenfalls nichts zuzahlen.
 
Selbst die Fahrtkosten und Parkgebühren, die bei einem Facharztbesuch anfallen, werden erstattet.
 
Es besteht auch Anspruch auf eine Kurmaßnahme, aber nur in BG eigenen Kuranstalten.
Drei Kollegen haben bereits eine vierwöchige REHA- Maßnahme; in Anspruch genommen und alle waren begeistert.
 
Die Kur beschränkte sich nicht nur auf die Behandlung der Atemwege- sondern umfasste auch Massagen und andere Anwendungen bzw. Therapien.
 
Wir haben durchgesetzt, dass wir spätestens alle drei Jahre eine kostenlose nachgehende Vorsorgeuntersuchung wegen Asbestose in Form der dazu notwendigen HRC- Tomografie - d.i. die hochauflösende Computertomografie - in Rücken- und Bauchlage erhalten.
 
Es gibt allerdings anscheinend nur wenige Ärzte, die auf diesem Gebiet kompetent sind und zur HRCT- Aufnahme überweisen.
 
Viele Lungenfachärzte nutzen lieber ihre eigenen oder die Röntgengeräte befreundeter Röntgenpraxen weiter.
 
Klar, das bringt Geld, ist aber ein Handeln, was sich mit der ärztlichen Berufsordnung mit Sicherheit nicht verträgt. - Um die richtigen, d.h. aussagefähigen Vorsorgeuntersuchungen zu erhalten, müssen wir zwar weite Wege in Kauf nehmen, doch bleibt der Trost, dass die BG uns die Fahrtkosten erstattet.
 
Die BG ist Kostenträger in vollem Umfang.
 
Damit sich aber vorgenannte Erfolge einstellen konnten, haben wir hart kämpfen müssen.
 
Auch mussten ich/wir erst sehr viele Erfahrungen auf den unterschiedlichsten Gebieten sammeln, um uns schließlich gegen die BG durchzusetzen.
 
Viele, viele Jahre hat sie nahezu alles verweigert


 

 

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