Die Kappungsgrenze ein ganz legaler Betrug?


Renten-betrug bei der Verletzten-rente in der gesetzlichen Unfallversicherung, aufgrund des Zusammentreffen mehrer Renten der sogenannten "Kappungsgrenze"

Insofern ein Betroffener bereits eine Rente von der Berufsgenossenschaft erhält und gleichzeitig eine Rente von seinem Rentenversicherungsträger, darf eine gewisse Höchstgrenze nicht überschritten werden.

Hier wird dann die sogenannte Kappungsgrenze angewendet nach

 

Die Berechnung der Kappungsgrenze: 

BG Rente wird immer gezahlt:


Eine Art Schmerzengeld in Form einer besonderen Abfindung wie beispielsweise in Amerika ist in unserem "sozialen" Staat nicht vorgesehen

Bei uns muss man um die nackte Grundexistenz kämpfen, und das gelingt nur, wenn beide Renten hier die Erwerbsunfähigkeits Rente plus die BG-Rente mit einer MdE von 66 Prozent in voller Höhe ausgezahlt werden. 

Erst dann wird auch nur annähernd (mit Verlusten) das alte Einkommen erreicht. 

Es müssten hier die Überstunden, das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, VL (Vermögenswirksame Leistungen und die regelmäßige Einkommenssteigerung durch jährliche Lohnerhöhungen noch berücksichtigt werden, die ein Rentner bekanntlich nicht mehr bekommt.


Das Finananzamt und die EU-Rente

Und am Schluss kommt noch das Finanzamt und versteuert die EU-Rente mit einem unterstellten Kapitalertrag.

Rentenbesteuerung





Man beachte:

Insofern die schwerste Stufe der Erkrankung eingetreten und eine höhere Rente beispielsweise von 100 MdE einer BG Rente nach hartem Kampf erreicht hat, wird man noch zusätzlich bestraft, indem die andere EU-Rente (Deutsche Rentenversicherung) entsprechend auf den Höchstsatz von 2/3 des Jahresbrutto gekürzt und begrenzt wird.

Obwohl man hierzu eigentlich auch die vollen zusätzlichen Ansprüche erworben hat und berechtigt ist.

Die Kürzung der EU-Rente (EU=Erwerbsunfähigkeit) beginnt bereits bei einer Anerkennung der BG-Rente ab ca. 66 % MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit).

Gleiche Regelung gilt auch, insofern die Berufserkrankung nach erreichen der regulären Rentenalters beginnt oder dann erstmalig ausbricht.

Beim erreichen der regulären Altersrente wird übrigens noch mehr gekürzt.

Nach erreichen der regulären Altersrente wird die Erwerbsunfähigkeitsrente erst einmal in eine normale Altersrente für Schwerbehinderte umgewandelt. 

Dann werden zu der bereits gezahlten Rente von Deutschen Rentenversicherung und der BG-Rente die Renten aus der Riester-Rente und Betriebsrenten zusammen gezählt und eine Gesamtsumme gebildet.

Wird dann die Höchstgrenze ( Ausgangswert 2/3 vom Jahresbrutto des zugrunde gelegten Verdienstjahres) einer monatlichen Gesamt Rente beispielsweie um 200,00.-  überschritten, dann wird die reguläre monatliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung um diesen Betrag: hier von 200,00.- € gekürzt.

Oder anders formuliert. Die Deutsche Rentenversicherung bereichert sich an dem Schmerzengeld der Versicherten.

Je Kränker und pflegebedürftiger ein Betroffener wird, um so mehr wird diese Versicherung entlastet.

Konkretes Beispiel: 

Fangen die Schmerzen beim Krebs, etwa Asbestose an, und wird bettlägerig, so verdient die Deutsche Rentenversicherung an unseren Schmerzen kräftig mit.


Dem Schmerzensgeld......, was eigentlich uns berufsbedingt Erkrankten Versicherten zusteht.

Wir nennen das eine einseitige skandalöse sowie diskriminierende Bereicherung zu Gunsten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Hinzu kommt, dass die BG-Renten durch die "Rentenformel" (Kopplung) an die Deutsche Rentenversicherung ebenfalls nur in dem Maße erhöht werden wie die "normale"Rente.
  • Das bedeutet, dass seit Jahren das Niveau der BG-Renten erheblich gesunken ist.
  • Es beinhaltet seit zwanzig Jahren noch nicht einmal die stetig steigende Inflationsrate.

Das ist reiner Betrug, zumindest müßte hier die BG Rente stets den Lohnerhöhnungen der jeweiligen Branchen angepasst und von der Deutschen Rentenversicherung losgelöst werden.

Diese Kürzung, beim Zusammentreffen von mehrern Rentenansprüchen wird aber nur bei uns, den gesetzlich Versicherten angewendet.

  • Für die Beamten oder auch freiwillig versicherten (Selbständige, Unternehmer, Politiker, usw.) gilt diese Obergrenze nicht!!
  • Dieser privligierte Personenkreis bekommt die gesamte Summe ausgezahlt.

Daher wäre es hier ggfs. sehr sinnvoll, diese zweifelhafte Regelung einmal bei den höchsten Gerichten Europäischer Gerichtshof) zu überprüfen.

inwieweit diese Kürzung zu Gunsten der Deutschen Rentenversicherung überhaupt Verfassungskonform ist, und somit gegen geltendes europäisches Recht verstößt.

Auch gehört in diesem Zusammenhang die freiwillige Altersversorgung noch einmal überprüft und korrigiert.

Ob sich dann immer noch und in jedem Fall eine freiwillige Altersversorgung, etwa die Riester-Rente für jeden gesetzlich Versicherten Arbeitnehmer in jedem Fall lohnt, darf an dieser Stelle bezweifelt werden.

Wir finden diesen Zustand Skandalös. Diese Art der Kürzung ist unseriös sowie unsozial und gehört schleunigst abgeschafft.

  • Nach den bisherigen Entschädigungsleistungen einer Rente wird kein Schadenersatz in Form eines Schmerzengeldes oder entgangenen Verdienstausfalles im vollen Umfang entschädigt. Zudem werden die BG Rentenempfänger seit Jahren aufgrund der nicht angepassten Lohnentwicklung zusätzlich bestraft



  • Bisherige Praxis: Werden die regulären Renten aus der Deutschen Rentenversicherung erhöht - erhöhen sich auch automatisch die BG-Renten. Gibt es keine Rentenerhöhung bei der Deutschen-Rentenversicherung - so erhalten die Rentenempfänger von BG-Renten ebenfalls keine Erhöhung.

Die beiden Renten werden nicht unabhängig voneinander bewertet, welches eigentlich dringend erforderlich wäre.

  • Auswirkung: Der Abstand dieser Renten-Einkommen zum erzielbaren Lohngefüge eines gesunden Arbeitnehmers wird dadurch zusätzlich immer größer.

Die Gesetze sehen hier eigentlich eine andere Regelung vor.

  • Ein Betroffener (Versicherter) soll auch finanziell durch die erworbene Berufserkrankung nicht schlechter, als sein noch arbeitsfähiger Arbeitskollege gestellt werden. - Aber gerade dieses passiert aufgrund dieser unzulänglichen Regelungen.

Diese Regelung hat auch entsprechende Auswirkungen auf die Angehörigen.

Erzielt die Ehefrau beispielsweise ein Durchnittseinkommen so kann Sie logischerweise auch nur eine Durchschnittsrente von ihrem Rentenversicherungsträger erhalten.

Stirbt wegen dieser erworbenen Berufserkrankung ihr Ehemann vor der regulären Altersrente, wird sie ebenfalls noch einmal bestraft, da sie wegen ihrem zu hohen Einkommens keine Witwen-Rente seitens der BG erhalten kann.


Fazit: 

Wir Betroffene mit unseren Angehörigen erhalten bis heute keine vernünftige Entschädigung für unsere erworbene Berufskrankheit.

Wir bekommen bis heute noch nicht einmal den immensen Lohnausfall in vollem Umfang ersetzt. 

Dieses wird auch nicht beim erreichen der Höchstgrenze von 100 % MdE aufgrund der Kappungsgrenze erreicht.


Anstatt diese unsozialen Gesetze zu korrigieren, sollen wir mit unseren Familien noch weitere drastische Kürzungen, mit den geplanten Reformen im neuen SGB VII, Teil II, Leistungen (das sog. UVRG) hinnehmen.


  • Diese Art und Weise wie unsere Regierung und unsere Wirtschaftsbosse mit uns Bürgern, insbesondere uns berufsbedingt Erkrankten, Arbeits- und Wegeunfallopfern umgehen ist unredlich und unsozial.


Die Reichen werden immer reicher und für das normale Volk gibt es immer mehr Tafeln. 

  Ich nenne das "wortwörtlich" -Armenspeisung mit Brotmarken-.


  • Es darf so nicht mehr weitergehen, dass die Reichen sich immer mehr der sozialen Verantwortung u.a. mit Steuerflucht entziehen.
  • Wir als normale Arbeitnehmer werden indes für jede Desaster der ständigen politischen Unfähigkeit, in die Verpflichtung und zum Schadenersatz, mit ständigen Steuererhöhungen oder Streichorgien von Sozialleistungen heran gezogen, - 

                   ob wir wollen oder nicht.




         "Wir haben keine Neid- sondern eine                                 Gerechtigtigkeitsdebatte".