Rechtliche Tipps und Hintergrundinfos zur Anerkennung einer Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfalls bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Rauchen und Asbestose
Wer als Raucher zusätzlich Asbestarbeiten verrichtet, steigert sein Lungenkrebsrisiko multiplikativ vom 10-fachen auf das 53-fache, weshalb eine um so wesentlichere Mitursächlichkeit der beruflichen Bedingung festzustellen ist.
Es gilt in der gesetzlichen Unfall- und Berufskrankheitenversicherung, die so genannte Kausalitätsnorm, indem Sinne, daß wesentliche Mitursächlichkeit der beruflichen Bedingung vollkommenausreichend ist.
Lassen Sie sich daher nicht beirren, eine Asbestose ist, obwohl mangeraucht hat mitversichert und daher zu entschädigen.