Schwerbehinderung


Schwerbehindertenausweis - Allgemeine Auskunft, Antragsverfahren, Beiblattausstellung

zuständig "nur" für den Kreis Olpe-Siegen-Wittgenstein


 


Die Internetplattform für Menschen mit Behinderung und schwerer Krankheit.


Die Seiten für Schwerbehinderung 

(Schwerbehindertenausweis)

  

 Familienratgeber bei Schwerbehinderung:

 

  


Seh-Netz e.V. - Infoportal für Blinde und Sehbehinderte

   

Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Der Ausweis, der viele Vorteile bringt

Dieser Ratgeber beantwortet alle entscheidenden medizinischen, sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen.

Dieses Buch soll Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und geht beispielsweise auf folgende Fragen ein:

 

  • · Wann sind die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen einer Schwerbehinderung gegeben?
  • · Wie verhalten Sie sich richtig bei einer Untersuchung durch den ärztlichen Gutachter?
  • · Wie läuft das Verfahren von der Antragstellung bis zur Ausstellung des Ausweises ab?
  • · Was geht über die Mitwirkungspflichten des Antragstellers hinaus?
  • · Was geschieht bei einer Verschlimmerung der anerkannten Behinderung?
  • · Welche Vorteile hat die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Außerdem gibt dieses Buch zahlreiche Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars und nützliche Tipps.

Autor: Nikolaus Ertl/Horst Marburger
Verlag: Walhalla Fachverlag
Erschienen: 
Seiten: 160 S.
Preis: 9,95 Euro
ISBN: 3-8029-3347-8



Schwerbehindertenausweis:

 

Die Broschüren: 

“Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben und Nachteilsausgleiche” und “Behinderung und Ausweis” mit den Schwerpunkten: Anträge, Verfahren beim Versorgungsamt, Merkmale für Nachteilsausgleiche mit GdB Tabelle  sehr hilfreich.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen hält eine Reihe von Publikationen vor.

 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48133 Münster

 

Telefon: 0251 591-01
Telefax: 0251 591-3300
Schreibtelefon (für Gehörlose): 0251 591-4799
E-Mail: lwl@lwl.org
Internet: www.lwl.org

 

Sie können diese Publikationen zum einen beim LWL-Integrationsamt Westfalen online oder unter der 

Telefon-Nummer: 0251 / 591-6555 bestellen. 

Schauen Sie hierfür bitte in den Bereich:


Antragsvordrucke zur Schwerbehinderung

 

Broschüren und Druckversion


 http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/publikationen


Einige Publikationen sind leider vergriffen und stehen nur noch als Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Schauen Sie bitte hierfür in den Bereich

Downloads

LWL-Integrationsamt Westfalen

Kontakt und Anfahrt zum LWL-Integrationsamt Westfalen

Die Bröschüre: Ratgeber für Behinderte 

Finanzielle Hilfen - Adressen können Sie hier als pdf Datei herunterladen.


Herzlich Willkommen!


Mit diesem Projekt möchten wir Ihnen Informationen für Menschen mit Behinderungverständlich und übersichtlich zum Thema Behinderung, Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche anbieten.

Finden Sie Hilfe und Informationen zu folgenden Themenbereichen bei uns:

 www.schwerbehindertenausweis.de

Neuwagen-Kauf

Verschiedene Autokonzerne gewähren Schwerbehinderte beim Neukauf eines PKWs bis zu 20 % Rabatt . Vorraussetzung ist zumeist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie eines der Merkzeichen “G”, “aG”, “H” oder “Bl”. Mit Nachlässen werben zum Beispiel: Ford Werke AG, Volkswagen AG, Adam Opel AG, Renault Nissan Deutschland AG. 



Informationsportal für Behinderte die Auto fahren:

 


Automobilclub ADAC

"Mobil mit Behinderung"



Mobil sein mit Auto, Motorrad & Co.

Mobilität - insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen eines der bedeutendsten Menschenrechte. Damit ist die bloße Fortbewegung im öffentlichen Raum gemeint, sei es mit eigenen Vehikeln oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Tram und Bahn.



Warnung an alle Betroffenen

Hausärzte schreiben oftmals bei Anfragen des Versorgungsamts, dass phys./psych. Störungen und Suizidgefahr vorliegen. es wird dadurch alles nur erschwert.

Merke:

a) Befundberichte selbst anfordern und aushändigen lassen. Niemals einen Befundbericht eines Arztes im verschlossenen Umschlag einem anderen Arzt überbringen, sondern immer nachsehen, was darin steht. Steht etwas in der o. a. Richtung drin, sofort reklamieren und dem Arzt, sollte er sich stur stellen, den § 839a BGB erläutern (Regreß bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich falschen medizinischen Aussagen)

b) Es kann vorkommen, dass ein Arzt von einem anderen Arzt eine solche Mitteilung erhält, ohne dass der Patient davon Kenntnis erlangen könnte. Solchen Vorkommnissen ist nur auf die Schliche zu kommen, wenn die Betroffenen selbst regelmäßig Akteneinsicht nehmen (Versorgungsamt, Renten-, Kranken- und Unfallversicherung)

Sie hierzu folgendes Urteil: Arztpflichten 

Siehe auch nachfolgenden Bericht zum Thema "Sozialdatenschutz"

 

  

Der Euroschlüssel öffnet Türen 

für behinderte Menschen


Wie komme ich zu einem Schlüssel für Behindertentoiletten?






Behindertentoiletten in Deutschland:


    Standorte der öffentlichen Behindertentoiletten in Siegen:

      • Siegen • Am Bahnhof
      • Siegen • Leimbachstadion
      • Siegen • Oberes Schloss 
        (Eingang neben dem Restaurant "Schloss-Stuben")
      • Siegen • P + R-Parkplatz Seelbacher Weiher
      • Siegen • Rathaus/Markt 
        (Innenhof, Zufahrt vom Kornmarkt; nur tagsüber nutzbar)
      • Geisweid • Busbahnhof
        (Diese Toilette ist allgemein zugänglich, gleichzeitig aber behindertengerecht ausgestattet; es ist kein Schließsystem angebracht!)
      • Weidenau • Einkaufszentrum (Weidenauer Straße)
        (links neben der Bushaltestelle Bahnhof Weidenau - Richtung Siegen)






      Tipps für behinderte Arbeitssuchende

      Behinderte Arbeitssuchende können sich auf einer neuen Website über ihre beruflichen Möglichkeiten schlaumachen. Ob Ausbildung oder Stellensuche, das Internetportal bietet praxisorientierte Informationen. Hier gibt es Tipps zu Berufswahl und Bewerbung und zur Beantragung von Fördermitteln. www.talentplus.de ist ein mit Unterstützung des Bundesinnenministeriums vom Institut der deutschen Wirtschaft bereitgestelltes Angebot.



      AGSV - NRW

      Arbeitsgemeinschaft derHauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindehindertenvertretung der obersten Landesbehörden NRW