Strassburger Gericht rügt die Schweiz wegen Asbestopfern


Ansprüche von Schweizer Asbestopfern auf Schadenersatz und Wiedergutmachung gelten bis heute als verjährt.

Der Menschenrechtsgerichtshof beurteilt diese Praxis als rechtswidrig.

 

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http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Strassburger-Gericht-ruegt-die-Schweiz-wegen-Asbestopfern/story/29580623?track