Meine ersten....... bitteren Erfahrungen mit der BG



Am Anfang eines Verfahrens erhält man von der BG einige Vordrucke, die man unverzüglich ausfüllen soll.
 
 Wer auf wessen Veranlassung hin die BG über meine Erkrankung informiert hatte, das wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
 
 Ich füllte diese Vordrucke auch vertrauensvoll aus, da ich zu dieser Zeit noch sehr unerfahren war.
 
 Damals dachte ich noch, dass die BG sehr gut Bescheid weiß und den Zusammenhang zwischen meiner Arbeit und meinen Erkrankung(en) zuverlässig und kompetent ermitteln und  mit Sicherheit erkennen würde. Damals dachte ich auch noch, dass die immense Staubbelastung und/oder die Öldämpfe beim Drehen vielleicht eine kleine Rolle spielen würden.
 
 Mir war zu dieser Zeit nicht ein einziger Schadstoff konkret bekannt, der meine Erkrankung ausgelöst haben könnte. Ich hatte auch keine Ahnung, welche Pflichten die BG hat und welche Rechte mir gegenüber der BG zustanden. Ich dachte, das ist meine Versicherung, die mir im Fall des Falles hilft und für meine Gesundheitsschäden selbstverständlich haftet.
 
Die Frage zu den Arbeits- bzw. Produktstoffen, die meine Krankheit ausgelöst haben könnten, beantworte ich in dem BG- Vordruck mit Fragezeichen, um nicht etwas Falsches zu behaupten.
 
Ich dachte ganz naiv, ,,die BG würde das Richtige dann ja schon noch ermitteln".
 
Dann kam die Einladung zum Begutachtungstermin.
 
Ich sollte zu einem Gutachter namens Prof. Dr. Reichel in die Klinik Bergmannsheil in Bochum.
 
Ich fuhr ahnungslos hin - in der festen Überzeugung, "die haben mit der Sicherheit gute Erfahrung mit den Atemwegen, die Klinik ist mit der Materie Staublunge durch den Bergbau bestens vertraut und auf dem neuesten Stand der Medizin".
 
Dort angekommen ließ ich alle Untersuchungen geduldig in guter Hoffnung auf Anerkennung über mich ergehen.
 
Der Gutachter würde ja sehen, was mit mir los (bzw. eben nicht mehr) los war und mit seinen Erfahrungen sofort erkennen, wie das mit der Arbeit an einem Dreher- Arbeitsplatz zusammenhängt, an dem frisch gegossene Stücke bearbeitet werden.
 
Bei der Arbeitsanamnese stellte ich dem Gutachter meine Arbeitsplatzsituation denn auch so genau wie möglich dar und erzählte ihm von der dauernden, sehr unangenehmen Staubbelastung, den Öldämpfen und den verdampfenden Schmiermitteln usw. Ich achtete darauf, dass meine Schilderungen schlüssig waren und ich mich nicht unbeabsichtigt in Widersprüche verstrickte. 
 
Reden war bis dahin nicht so meine Sache und ich war darin auch ganz ungeübt. Ich verstand mich als qualifizierten Industriefacharbeiter, der von seiner Arbeit was versteht, also als einen Mensch, der gut mit seinen Händen und nicht mit den Mund arbeitet.
 
Das war im September 1991. Im Dezember 1991 kam der Ablehnungsbescheid. Die BG behauptete, meine Atemwegserkrankung sei schicksalsbedingt.-
 
Ich fiel aus allen Wolken und legte ohne Begründung Widerspruch ein. Ich dachte nur, da ist was durcheinander geraten.
 
Die müssen sich geirrt haben.
 
Ende Februar 1992, also drei Monate später, bestätigte mir die BG den Eingang meines Widerspruches vom Dezember 1991. In diesem Schreiben setzt mir die BG eine Frist. Ich solle meinen Widerspruch bis zum März begründen.
 
Im Weiteren übermittelte mir die BG dann das Gutachten von Prof. Reichel und schliesslich auch die Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeamtes zu meinem Fall. Als ich das Gutachten des Prof. Dr.G.Reichel las, dachte ich zunächst gar nichts mehr.
 
Da stand doch wahrhaftig drin und ich konnte es nicht glauben: Herr Mengel leidet seit seinem vierzehnten Lebensjahr, d.h. vor Aufnahme der Berufstätigkeit, unter einer Infektbronchitis mit rezidivierenden Atembeschwerden. Wegen dieser Erkrankung wurde er seit seinem vierzehnten Lebensjahr regelmäßig behandelt.
 
Im Juni 1990 sei es zu einer akuten Befundverschlechterung gekommen, die am 6. August 1990 zu einer Lungenfachärztlichen Untersuchung geführt habe.
 
In der Stellungnahme des Staatlichen Gewerbearztes stand (im Kern): Nach Angabe des technischen Aufsichtsdienstes liegt eine inhalative Belastung am Arbeitsplatz des Herrn M. nicht vor. IgE- Antikörper in signifikanter Anzahl sind nur für Gräserpollen, Bäume usw. nachweisbar gewesen. Im Metacholinprovokationstest konnte nur eine unspezifische Hyperreagibilität, nicht aber eine obstruktive Ventilationsstörung "objektiviert" werden.
 
Bei Herrn M. bestehe deshalb eine anlagebedingte Erkrankung im Sinne der chronisch- rezidivierenden Infektbronchitis. Eine Berufskrankheit nach Nr. 4301 und 4302 der BeKV (Anhang 1 der BeKVO, die Berufskrankheitenliste) ist nicht wahrscheinlich zu machen. Nach den derzeitigen Ermittlungen des technischen Aufsichtsdienstes sei auch nicht wahrscheinlich zu machen, dass nach §;3 BeKV (Präventionsparagraf) die Gefahr der Entstehung einer Berufskrankheit nach den genannten BK Ziffern stünde.
 
Was war das denn?- Ich sollte bereits seit meinem vierzehnten Lebensjahr an Asthma Bronchiale erkrankt gewesen sein?
 
Eine inhalative Belastung am Arbeitsplatz hat nicht vorgelegen, obwohl der feine Guss- Staub tagtäglich mit bloßem Auge in der Luft der großen Halle zu erkennen gewesen ist?
 
Was war mit der Staubbelastung durch die Arbeit der gesamten Drehmaschinen, die direkt beim Drehen entstand? An meiner Drehmaschine hatte ich schließlich oft mehrmals am Tage in einer richtigen Staubwolke gestanden. Der Schleim in meinen Bronchien und in meiner Kehle war damals schwarz gefärbt gewesen und war auch nach drei Wochen Urlaub nicht wieder weiß und klar geworden.
 
Kein Wort auch von den Öldämpfen usw. usf. - was war los, ich konnte es nicht begreifen, hatte ich gar geträumt?

 

 

 

 

6/17                                                                                               Weiterlesen