Die BK-Anzeige:
Bevor ich Ihnen verschiedene Hintergründe und Tipps zu einer BK Anzeige aufzeige,
möchte ich Sie zuvor über Ihre Ansprüche, gegenüber der für Sie zuständige Berufsgenossenschaft informieren.
Der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung:
Hierzu gehören:
Versicherung und Leistungen - Unfallmeldung / Berufskrankheit
Heilbehandlung - Reha, berufliche / soziale Rehablitation
Pflege,
Geldleistungen: Hierzu gehören Verletzengeld, Übergangsgeld,
Renten an Versicherte sowie an Hinterbliebene
Weitere Kostenübernahme durch die BG:
Fahrtkosten zu Ärzten / Fachärzten mit Erstattung der Parkgebühren, Praxisgebühren (welches die Berufskrankheit betrifft), Medikamenten-Zuzahlungen, Gebühren für Krankenhausaufenthalte.
Daher bereits vorab alle Belege über jedwede Zuzahlungen mit Fahrtkosten ihrer Erkrankung(en) betreffend und alle Lohnbescheinigungen gut aufheben.
Insofern gewünscht, hat jeder Arbeitnehmer auch wenn man bereits Rentner ist, Anspruch auf eine 4 -wöchige Rehamaßnahmen. Diese werden in den BG eigenen Reha-Kliniken durch geführt werden. Ohne jegliche Zuzahlungen. Fahrtkosten per Pkw oder Bus/Bahn, werden hier im vollen Umfang erstattet.
Zusatzerkrankungen / Verschlimmerung des Gesundheitszustandes
Sollten sich weitere Zusatzerkrankungen wegen der langjährigen Berufskrankheit durch Nebenwirkungen von Medikamenten ergeben, so wirken sich diese ebenfalls Renten erhöhend aus. Beispielsweise cortisonbedingter Grauer Star und/oder cortisonbedingte Osteoporose sowie cortisonbedingte Fettleber bei Asthma-Bronchiale.
Hierzu ist dann aber eine zusätzliche Begutachtung notwendig, damit die Höhe der MdE festgestellt werden kann.
Das gleiche gilt bei Verschlimmerung der Krankheit.
Bitte beachten:
Für Ihren Fall kann eine andere Berufsgenossenschaft zuständig sein:
Wie finde ich meine Berufsgenossenschaft?
www.dguv.de/de/Ihr-Partner/Arbeitnehmer/index.jsp
Definition: Was ist eine Berufskrankheit
Sehr wichtig: Ärztliche Unterlagen: Bei einer Unfallmeldung oder Meldung einer Berufskrankheit vorab unbedingt beachten: |
Aufbewahrungsfristen: Nach Ende einer Behandlung sollte man unverzüglich seine ausf. ärztlichen Unterlagen, Kurberichte ect. (in Kopie) und Röntgenbildern anfordern. Ansonsten werden diese ohne Nachfrage nach einer bestimmten Frist vernichtet.
Denn es gibt hier: Aufbefahrungsfristen von ärztl. Unterlagen......
Fordern Sie daher bei Zeiten alle ihre ärztlichen Unterlagen an. Hierzu empfehlen wir folgendes Musterschreiben
Anforderung von ärztlichen Unterlagen Spende für Vordrucke Wir bitten für alle Downloads um eine "Spende" . Weitere Infos hier unter: Spende |
Musterschreiben für die BK-Anzeige:
Bevor man eine Berufskrankheit der zuständigen Berufsgenossenschaft meldet, ist es sinnvoll und unbedingt erforderlich, zuvor alle ausführlichen ärztlichen Unterlagen und Röntgenbilder bei seinen zuständigen Ärzten, (Fachärzten), Krankenhäusern, Reha- Einrichtungen usw. anzufordern, bei denen man in Behandlung war.
Es kommt sehr häufig vor, dass die für Sie zuständige BG sich bei Meldung einer BK-Anzeige vorab die Original-Unterlagen aushändigen lassen.
Sie laufen Gefahr dann von diesen wichtigen ärztlichen Unterlagen keine Kopie zu erhalten.
Unter Umständen gehen sie dann leer aus - diese wichtigen Unterlagen sind dann zumeist für immer unwiderbringlich verloren.
Daher bei Aushändigung der ärztl. Unterlagen an die Gutachter, BG an seinen Rechtsanwalt immer nur Kopien aushändigen oder versenden!!
Wir empfehlen folgende BK-Meldung zu nehmen und gleichzeitig einen Antrag nach § 3 BKV zu stellen.
Insbesondere ist dieser Zusatzantrag sehr wichtig wenn man bereits erkrankt ist und befürchten muss bei Verschlimmerung eine Berufskrankheit zu erleiden. Nach § 3 BKV (Berufskrankheitenverordnung ist der Träger der Unfallversicherung verpflichtet, mit allen geeigneten Mitteln, der Gefahr der Entstehung, des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit entgegenzuwirken. (zB. Prävention, Feststellung von Übergangsleistungen bei Arbeitsplatzwechsel, Einleitung und Beschleunigung von Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren).
!!! Aber Achtung !!! Für die Meldung einer Berufskrankheit, Unfallanzeige an die zuständige BG gilt folgender Grundsatz: Hieraus ergeben sich keine sozialen Rechtsansprüche für Sie als Betroffener!! Es wird lediglich angezeigt das die BG ermitteln soll - nicht mehr und nicht weniger....
Verwenden Sie unseren Vordruck: Wir bitten für diese Downloads um eine "Spende" . Hier geht es zur Spende für die Vordrucke
|
Tipps zum Ablauf einer Berufskrankheit / Arbeits- Wegeunfalles:
www.arbeitsunfall.de/feststellungsverfahren-bescheid-berufsgenossenschaft.htm
Fachwaltliche Vertretung:
Alle auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Informationen können selbstverständlich keinen Rechtsanwalt ersetzen.
Eine fachanwaltliche Vertretung ist bei diesen sehr komplexen Verfahren unbedingt notwendig.
Leider muß man erkennen, das sich nur sehr wenige Anwälte auf diesem speziellen Fachgebiet wirklich auskennen.
Man sollte auch hier nicht blindlings jedem Anwalt vertrauen, nur weil dieser in seiner näheren Umgebung wohnt und daher evtl. leichter erreichbar ist!!
Es gibt tatsächlich nur eine Handvoll Spezialisten in der Bundesrepublik.
Auch sollte man sich vorab im klaren sein, das ein auf Zermürbetaktik ausgelgtes Sozialgerichts-Verfahren sehr langwierig wird und voraussichtlich mehrere Jahre dauern kann und bis zum Landessozialgericht führen wird......
Siehe: Rechtsanwälte GUV