Der Skandal der fehlerhaften Schadstoffermittlung durch den TAD


Vorwort und wichtige Anmerkungen zu dem Maschinenpark in Werk 1 Dreherei und Schleiferei.... 


   

 
Die auf dem Bild dargestellte Aufnahme ist ein Foto aus dem Jahre 1970 - wobei die Anordnung der unterschiedlichen Abteilungen in Werk I und Werk II bis etwa 1996 beibehalten wurden.

Der Maschinenpark veränderte sich indes in den folgenden Jahren derart, dass z.B. in der gezeigten Halle 1 die im Hintergrund zu sehende Schruppschleifbank durch größere Walzendrehbänke ausgetauscht wurden.
 
Auch die im Vordergrund zu sehenden kleinen Kernlochbohrbänke wurden durch größere Kernlochbohrbänke ausgetauscht.
 
Desweiteren wurden fast alle kleine Walzendrehbänke Halle 3-4 usw. durch größere leistungsstärkere Maschinen ausgetauscht.

 
 
Durch den technischen Fortschritt Mitte der 70er Jahre, insbesondere durch die Keramik- und Amboriteschneidwerkzeuge konnten jetzt an den ganzen Bearbeitungszentren "Drehmaschinen, Bohrbänke" usw. mit einer bedeutend höheren Drehzahl die Werkstücke (Walzen, Mäntel usw.) bearbeitet werden.
 
Dadurch verringerte sich die Bearbeitungszeit von Walzen erheblich, welches die Herstellungskostendeutlich senkte.

Die Zeitalter des Hartmetalls und der langsamen Drehzal war nun vorbei.

Was bis dato nicht berücksichtigt wurde, ist der Sachverhalt, dass auch im gleichen Maße der Schmutz, (Fein)-Staub und Lärm sowie die Belastung durch tox. Stoffe, Öldämpfe, Asbest usw. sich im überproportionalen Verhältnis verstärkte.
 

Stimmen etwa unsere Angaben nicht???

Warum tut man das uns auch noch an?


 Ermittlung der Asbestbelastung der Faserjahre:
 
Anfang der 90iger Jahre wurde die Berufskrankheitenverordnung erweitert, und zwar mit Stichtag 01.04.1988, das nicht nur bei Nachweis einer zusätzlichen Minimalasbestose der Lungenkrebs durch Asbest entschädigt werden muss, sondern ebenfalls bei Nachweis von so genannten 25 Asbestfaserjahren.

Wenn 18 Asbestfaserjahre gezählt worden sind, dann können Sie nicht davon überzeugt sein, dass hier richtig gerechnet wurde.
Der Report Asbestfaserjahre etwa ist ein berufsgenossenschaftliches Werk.
Beim Trennschleifen von Asbest wurden im Prüfstandsversuch 500 Fasern pro cm3 = 500 Mio. Fasern pro m3 Atemluft, den man in einer Stunde ventiliert, gezählt.
In der berufsgenossenschaftlichen Berechnung wird allerdings nur ein Bruchteil dieser Fasern zugrundegelegt.

Angeblich würden die Betriebsverhältnisse vor Ort weniger hergeben.
Demgegenüber war in der Realität noch eine zusätzliche Kontamination durch Nachbararbeitsplätze, durch aufgehäuften Staub, durch die Arbeitskleidung etc. gegeben.
 
Quelle: www.asbestose.de/ihre-rechte.html 


 
 So auch in meinem/unseren Fall/Fällen:
 
Der Skandal der fehlerhaften Schadstoffermittlung
 
Besonders wichtige Gesichtspunkte sowie gravierende Arbeitsplatzbelastungen mit den unterschiedlichsten Schadstoffen, wurden trotz ausf. Beschreibung von uns, - bei der Arbeitstechnischen Bewertung (2000 und 2001) von Herrn Dipl. Ing. Sonnenschein wieder nicht berücksichtigt.
 
An dieser Stelle möchte ich dem Betrachter an Hand meiner Beschreibungen die enorme Schadstoffbelastung einmal aufzeigen....
 
Besonders wichtige Gesichtspunkte zu den von Herrn Dipl. Ing. Sonnenschein abgegebenen arbeitstechnischen Beurteilungen u. a. zu den Eisen, Graphit und anderen Stäuben, die zusätzlich berücksichtigt werden müssen.


Es wurde etwa, meine gesamte Tätigkeit in Werk II an der Rundflächenschleifmaschine mit (rotierendem Tisch und rotierenden Schleifscheiben) nicht berücksichtigt und zwar hinsichtlich verschiedener Belastungen.


In der Bewertung fehlen im gesamten die Bewertung/Stellungnahme zu der Belastung von Asbestfasen und dem Kühlmittel/Schleifwasser und deren Aerosolbildung mit der negativen chron. Schädigung auf die Atemwege. 
 
 
Zuvor möchte ich Ihnen dort die Arbeitsweise und zu bearbeitenden Werkstücke erläutern.


Hier wurden Ni-Hard II / IV Segmente, Stahl-Coiles, Pumpengehäuse (Ni-Hard, Walzenmäntel Ni-Hard und Red.-Rollen geschliffen. 


Mit Hilfe eines Krans und einem Magnet wurden diese auf den Arbeitstisch der Schleifmaschine gehoben. 

Es wurden aber hauptsächlich Red.-Rollen an der Stirnflächen auf eine bestimmte breite geschliffen.

 
Zuvor mussten aber die bis zu 3 mm starke grau/braune asbesthaltige Schlichte mit einem Flex abgeschliffen werden. Ansonsten blieben diese Rollen nicht auf dem rotierenden Magnettisch liegen. 
 
Diese Vorarbeiten wurde zuerst am Boden daneben ausgeführt.

Danach wurden diese Rollen justiert und nochmal mit einem Flex bearbeitet. Man stand direkt kopfüber den Rollen und atmete diesen Staub ohne Atemschutz ein.
 
Aufgrund der Abkapselung von der Maschine konnte zudem der Staub nicht sofort abziehen.
 
 Hierzu fehlt im gesamtem die Asbestbelastung und weitere Staubbelastung, Aerosolbildung, Rauche aus der angrenzenden Halle durch die Arbeiten der Gussputzer.


In dieser Abteilung (Schlosserei) stand auch ein Schleifbock. 

 


An diesem Stein schliffen die Former regelmäßig die Asbestscheiben passend zum einsetzen in die Walzen-Formen. 

 

 

Dieser Schleifstein wurde auch aber nicht nur von mir regelmäßig zum schleifen der Drehmeisel regelmäßig genutzt.

 

 

 

 Bei dem schleifen der Drehmeisel wurden dann die vielen Asbestfasern in einer dichten Staubwolke wieder freigesetzt.

 

 

Alles ohne Staubmasken. 

 Wir hatten ja absolut keine Ahnung von dem Asbest. Auch wurden wir nie von einem Betriebsleiter, Geschäftsführer, Sicherheitskraft, Meister auf dieses hochgefährliche Risiko hingewiesen!!!!!

 


Herstellungsverfahren / Materiallen Güte: 

Streckreduzierrollen werden überwiegend nach dem Schleuderverbundguss-Verfahren hergestellt.
Hierbei werden die Werkstoffe Hartguss, Sphäroguss, Indefinite und Grauguss wahlweise kombiniert. 

Für Sonderfälle stehen die Qualitäten Chromguss und Schnellstahl zur Verfügung.
 


 
Kokillen-Bearbeitung


Zu dem Graphitstaub den man täglich ausgesetzt war, muss insbesondere bei den Kokillen noch folgendes ergänzt und zu den Abschlußbeurteilungen mit einfließen.
 
Die Kokillen-Innenflächen (Bohrung) sind mit Rillen versehen. Diese Rillen sollen beim aufspritzen der asbesthaltigen Miller-Schlichte mit einer Dicke (Stärke) von 1,3 bis 1,6 mm eine bessere Haftung an der Kokillen-wand gewährleisten. Nach dem Abguss der Walze (Gussstück) und erkalten des Gussstückes wird die Form aus der Kokille entleert.
 

Nach dem Entleeren verbleiben in den Rillen der Kokille, 

 

Reste von Miller-Schlichte, CO2-Sande, Quarzsand und Asbest. 

 Unter der in der Kokille verbleibenden asbesthaltigen Schlichte (Miller von Fa. Mansville) und Aluminiumchlorid bildet sich nun sehr schnell Rost. 

Durch die Vielzahl an unterschiedlichen Kokillen - Längen und Kokillen-Innendurchmesser werden die Kokillen nicht fortlaufend benutzt, sondern stehen in einem größeren Kokillen-Lager.  Wobei sich der Rost über längeres stehen in den Rillen und der Stirnfläche sich festfrisst.

Diese Stäube von Rost, Miller-Schlichte, Quarzsand und Asbest werden dann beim ausbohren der Kokille mit den Graphitstäuben noch vermischt.

Es muss hier außerdem berücksichtigt werden, dass bei den verschiedenen Gießvorgängen in diesen Kokillen, Ablagerungen (wegen dem groben und weichen Graugussgefüge der Kokille) u.a. von  Ni-Mg-Fe-Si-Mg, Chrom, Nickel, Schwefel, Phosphor, Kohle, Wolfram, Zeer sowie Zusätze von Albral 2, SAF 72, Soda und Alu, Svenska Silika usw.  im erheblichen Umfang angereichert wurden. 


Diese Schadstoffe/Gifte wurden dann bei der Bearbeitung auf der Karuselldrehmaschine sowie an meinem damaligen Arbeitsplatz unter anderem der Kokillenbohrbank beim Drehen in der Bohrung (Innenseite) und Stirnseite in der Form von Feinstaub wieder freigesetzt.

Beim Drehen wurde unter anderem Kohlenstoff, den man bereits mit bloßem Auge erkennen konnte mit den zum Teil pulverigen Spänen freigesetzt.  Diesen Kohlenstoff konnte man sogar mit einem Feuerzeug entzünden. 

Einfach ein Feuerzeug mit offener Flamme unter den Drehmeisel halten. Schon hatte man einen Effekt wie bei einer Wunderkerze !!  Somit wird auch schon für einen Laien erkennbar dass bei diesem Drehvorgang aus diesem Gefüge nicht nur Graphitstaub freigesetzt wird. 

Also handelt es sich nicht nur um reine Graphitstäube und Feinstäube, wie von Herrn Sonnenschein beschrieben, sondern auch um zusätzlich toxische Stoffe.

An der Karuselldrehmaschine der Marke TOS-Skoda - (damalige Maschinen-Nr.: 603 und Standort in der Halle 2 Werk I) 

fehlte aufgrund einer Zusatzeinrichtung: Kopiereinrichtung mit links- und rechtslauf, ein sonst übliches Späneloch in der Mitte der Planscheibe.

In dieses Lochen fallen üblicherweise, die Späne die beim Drehen etwa einer Bohrung anfallen. 

Wegen dieser Bauart musste jetzt zwangsläufig eine extrem höhere Drehzahl der Planscheibe eingestellt werden, damit die Späne von der Planscheibe herunter geschleudert werden.  

Die wurden zum Teil in einer um die Planscheibe befestigten Auffangwanne geschleudert. 

Ansonsten wäre der Stößel, woran der Drehmeißel befestigt war von den Spänen eingequetscht. 

Eine Bearbeitung der Bohrung wäre dann nicht mehr möglich gewesen.Zwangsläufig wurden die Gussspäne, Späne von Kokillen usw. noch mehr verwirbelt.  

Wobei man dann logischerweise einer extrem höheren Staubbelastung ausgesetzt war. 

Wegen der Notwendigkeit des ständigen überwachens des Drehvorganges, war man zwangsläufig immer einer extremen Staubbelastung ausgesetzt.  

Eine vernünftige Absaugvorrichtung sowie Atemmaske waren nicht vorhanden. 




An dieser Stelle möchte ich den von Herrn Sonnenschein genommenen Bezug auf die Messungen in den Jahren 1971 bis 1996 bezüglich der Messergebnisse von Aerosolen und Stäuben aufs schärfste zurückweisen und als reiner Nonsens und spekulativ im Sinne der BG betrachten.

Der TAD hat hier zweifelsfrei versagt -  bis heute im Jahre 2013 wurde nicht einmal objektiv ermittelt, geschweige denn, unter wahren Realitätsbedingungen eine Messung durchgeführt.  Die Messergebenisse hätten mit Sicherheit auch die damalig überhöhten MAK-Werte um ein zigfach überschritten!!!! 

Frage: Warum wurde ich denn bis heute nicht einmal zu dieser Arbeitsplatzbegehung mit den Schadstoffmessungen persönlich eingeladen?????  

Haben die Verantwortlichen die Konfrontation mit der Wahrheit gescheut, weil ich den Herren etwa zu objektiv und zu kritisch war????  

Es ist nicht hinnehmbar, das erst ein Jahr später, am 28.06.1991 unter beschönigten (manipulierten) unzulänglichen Bedingungen die erste Schadstfoffmessungan an der TOS-Skoda-Karuselldrehmaschine durchgeführt wurde. 

Indem ein "unüblicher Stahlring" gedreht wurde und somit das Meßergebniss total verfälschte. Bereits hier wurden die vielen Arbeitsplätze, wo ich zusätzlich gearbeitet habe, mit der zusätzlichen Schadstoffbelastung von den Nachbararbeitsplätzen ebenfalls nicht berücksichtigt. 

Ich danke an dieser Stelle...... 

dem damaligen Betriebsratsvorsitzenden Herrn Fritz Klein und der damaligen Sicherheitsfachkraft Herrn Otto Heide 

für die Unterstützung dieser Manipulation.  

Sie haben laut TAD-Bericht diese Messung unter unrealen Bedingungen an diesem Tag begleitet, unterstützt oder sogar angeordnet...... 

Sie habe, zu meinen gesamten Arbeitsplätzen falschen Angaben getätigt und haben auch nicht auf die weiteren Arbeitsplätze mit den realen sowie extremen Schadstoffbelastungen ausführlich verwiesen.

Diese Herren waren es aber nicht alleine......,

daher möchte ich den weiteren Verantwortlichen von dieser Firma danken, die mit allen Tricks versucht haben,

bei uns Geschädigten unsere berechtigten Ansprüche bei der BG abzuwehren. 

Die gesamten Messungen und hieraus resultierenden Messergebnisse (Schadstoffergebnisse) spiegeln in keinster Weise die wahren Verhältnisse wieder, da zumal alle Arbeitnehmer von der Geschäftsleitung, Betriebsleitung, Sicherheitsfachkraft und Meistern an diesem Tag angewiesen wurden,  hohe Drehzahlen beim Drehen, Fräsen usw. zu vermeiden.  

Damit erst gar kein Staub, Öldämpfe und Lärm in dem offenen Hallen komplex  resp. Firma entstehen konnte. 

Da sich zumal auch der TAD sich immer Zeitig anmeldet, konnte die Geschäftsleitung immer rechtzeig die richtigen Vorkehrungen treffen. 

Sie waren ja vorgewarnt!!!! 

Verwendete KSS-Mittel und Belastung durch Öldämpfe an meinen Arbeitsplätzen.

Nun möchte ich mit meinen Erklärungen hinsichtlich der Messtechnischen Ermittlung zur Aerosolbelastung bei Kühlschmiermitteln fortfahren.
 
Hier spricht Herr Sonnenschein bei der Nachermittlung in seinem Bericht vom 06.10.2000 großartig von 
 
Messungen für Kühlschmierstoffe-Aerosole.......
 
sowie:
 
"Die voriegenden Messwerte sind deutlich niedriger als die damalig empfohlenen Grenzwerte für Kühlschmierstoffe.
 
Nach den Messungen in den Jahren 1993 bis 19996 sind die vorliegenden Messergebnisse in einer Höhe, die auf keine Grenzwertüberschreitung hinweisen, auch wenn der subjektive Eindruck des Versicherten anders geschildert wird".
 

Daher weisse ich an dieser Stelle ebenfalls die in der TAD-Ermittlung vom 02.Jan.2001 von Herrn Sonnenschein Aussage aufs schärfste zurück, 
da seine getätigen Rückschlüsse und Aussagen aus nicht vergleichbaren Messungen in der Vergangenheit, sowie rein spekulativ, fiktiven Unterstellungen und Annahmen beruhen. 



Erforderlich wäre aber auch hier gewesen, exakte Mesungen an jeder Maschine mit den unterschiedlichen Materialen und jeweiligen Arbeitsschritten (Ermittlung der Drehzahlen, Bearbeitungszeiten.
 
Etwa die Belastung durch herabtropfendes Öl auf die heissen Chromstahlspäne, Hartgussspäne ect.und der rotglühende Keramikschneide zu ermitteln.
 
In welcher Konzentration entstehen etwa hier diese Öldämpfe.
 
Die Belastung durch erhöhter Einatmungsfrequenz beim Messen in der Bohrung bei grossen Werkstücken an der Karusseldrehmaschine und soweiterundsofort.......

Zu der gesamten fehlerhaften, defizitären Ermittlungen auf Werk II u.a. an der Rundfächenschleifmaschine habe ich bereits zu Beginn meinen Erklärungen bezug genommen.Verweise aber zusätzlich auf weitere Erklärungen auf dieser Seite.
 

Hier wurde nach Rücksprache mit Arbeitsmedizinern in der Halle 9 (Walzen-Schleiferei) nur die Luftfeuchtigkeit gemessen.
 
Erforderlich wäre aber gewesen, dass Schleifwasser genauer etwa auf Pilze, Mikroben und toxische Stoffe hin zu untersuchen.
 
Es fehlen konkret die Angaben zu:

Maschinen-Nr.: Bearbeitungsort, Kühlschmierstoff, Einsatzkonzentration, Biozid (Konservierungsmittel), Biozidkonzentration, Nitrat /Wasser, Nitrit / Wasser, Ausgangsmessungen, Angaben der regelmäßigen Wahrnehmungen auf Veränderungen mit dessen Vorkehrungen, Nitrosamin (NDELA) Messung, Nitritmessung.
 
Es fehlen auch die Angaben,
wann und in welchen Interwallen das Schleifwasser, Bohrmilch komplett gewechselt oder auch nur ergänzt wurde.
 
Es fehlen im Gesamten die detailierten Messungen zu den jeweiligen Arbeitsschritten und Materialen.

Es fehlen sogar die dazu gehörigen Sicherheitsdatenblätter.

Weitere Infos hierzu unter:

 

 

Wieso kann das derart sein dass bei Ermittlungen es derart defizite gibt????

Da fasst man sich an die Stirn und kann es nicht glauben, dass es hierfür eindeutige Vorschriften und Gesetzte gibt. 

Siehe vorherige Links.




Frage? Aber was sollte eigentlich eine unzulängliche Untersuchung des Schleifwassers in einer Halle in der ich nie gearbeitet hatte??????



Im Jahre 2000 musste die BG im Auftrag des Sozialgericht Dortmund aufgrund unser nachgereichten Sicherheitsdatenblätter umfangreich nachermitteln. 
 
So lautete zumindest der Auftrag von Richterin Kramer, welches von meiner Rechtsanwältin Frau Miriam Battenstein zuvor beantragt wurde.
 
Hier stellt sich nun in der Nachbetrachtung die Frage:
 
Sind bei der Nachermittlung die Herren Dipl. Ing. Sonnenschein und Herr Sigmund wirklich bei der Firma vor Ort gewesen oder wurde hier dieses Puzzle nur mal so am Schreibtisch in Köln zusammengesetzt, ohne wieder einmal die realen Arbeitsbedingungen (Belastungen) mit unserer ausf. Dokumappe mit einzubeziehen und etwa Akten (Einkaufslisten, Maschinenakten) bei der Firma direkt einzusehen????????
 
Die sehr dürftigen Protokolle mit den sehr spärlichen Ermittlungsergebnissen geben den Anlass dieses zu vermuten.


Der Trick mit der Beweisumkehr...
 
Der Hintergrund ist einleuchtend und ebenso einfach zu begründen: 
Insofern der TAD nicht korrekt ermittelt, kommt es logischerweise zur Ablehnung einer Berufskrankheit.
 
Vorher musste die BG die Ursache für eine Berufskrankheitermitteln.
 
Nach einem Ablehnungsbescheid muss dann der Betroffene (also ich) beweisen, welcher Schadstoff, in welcher Menge und in welchem Zeitraum diese Erkrankung ausgelöst hat.
 
Und schon sind die BGen viele Schadensfälle los. Hier geben dann spätestens die meisten Betroffenen auf. 

Weil dieser Beweis zumeist nicht zu erbringen ist.
 
Die stetigen Belastungen von Öldämpfen waren nicht unerheblich.



 


Karuselldrehmaschine


Weiter Infos zu derArbeitsweise finden Sie hier indem Sie folgenden Link anklicken:



An meinem Arbeitsplatz Karuselldrehmaschine habe ich Reduktionsrollen, Chromstahlmäntel, Hartgussmäntel, Ni-Hard-II (IV) Walzenmäntel, Kokillen, verleimte Holzmodelle, Mahlrollen aus HGS usw. gedreht.
 
Die Werkstücke waren zudem noch von dem vorherigen Arbeitsprozess an der Tieflochbohrbank Halle 1 bzw. Halle 7 stark ölverschmiert.
 
Dieses Öl verdampfte bei der Bearbeitung an der Keramikschneide des Drehmeisels.

Hinzu kamen durch ständiges Tropfen des Gleitbahnöls, Maschinenöl auf die heißen Späne resp. rotglühende Keramik schneide. Wobei das Öl sogleich verdampfte.

Im Hinblick auf die Schmierung an den Drehbänken musste gerade an der Karuselldrehmaschine enorm viel mit Öl geschmiert werden, ansonsten hätte sich der Stößel und Support in das Maschinenbett "festgefressen".
 
Diese stetige Ölschmierung war wegen der enormen Staubbelastung zusätzlich notwendig.

Bei den Mäntel, Ringen die hohl gegossen wurden, waren zum großen Teil noch Anhaftungen aus Quarzsand vorhanden.
 
Diese Anhaftungen waren steinhart und mit Keramik nicht zu bearbeiten. Hier behalf man sich, indem man das Öl von der Tieflochbohrbank Halle 1 entnahm, um diesen Sand aufzuweichen quasi zu wässern.
 
Diese Methode half, so konnte man diese dann mit Hartmetall und Keramik in der vorgegebenen Zeit auch bearbeiten.
 
 
Aber leider mit dem negativen Zusatz-Effekt, dass beim drehen sich der Staub mit einer extremen ölhaltigen Nebelwolke zusätzlich vermischte.

Zudem fehlen sämtliche Angaben etwa zu der verwendeten Bohrmilch an den Drehbänken, wo ich ebenfalls dran gearbeitet habe u.a. Lehrwerkstatt Werk I und an den Drehbänken Werk II Schlosserei.
 
Hier kommt die Belastung in der Bohrmilch durch zusätzliche Ablagerungen von Legierungen, Graphit, Pertinax-Stäuben, Holzstäuben usw.
 
Wechselinterwalle, Pilze, Mikroben, Sicherheitsdatenblatt???
 

 

Zeit meiner Ausbildung.....
 
 
Es fehlen auch hier die arbeitstechnischen Ermittlungen und Angaben während meiner gesamten Ausbildungszeit.
 
Diese Abteilung befand sich auf Werk I in Halle 6.
 
Auf der linken Seite befand sich die Schmiede mit angrenzender Werkzeugmacherei.
 
Auf der rechte Seite die Schreinerei mit Meisterbude und Raum für Getränke und Kaffeautomat.
 
In der Lehrwerkstatt habe ich an allen Dreh-Fräsbänken, Bandsäge gearbeitet.
 
Hier wurden entgegen den Ermittlungen von Herrn Sonnenschein nicht nur Baustähle verarbeitet.
 
Ich habe hier im größeren Umfang Messing, Aluminium, Kunststoffe, Guss proben, alle Guss Arten und Pertinax bearbeitet.

Werkstücke aus Guss wurde unter anderem zu Zentrierdeckel für hohle Walzen umgearbeitet.
 
Das Pertinax wurde von den Schlossern benötigt, etwa um defekte Zahnräder wieder neu an zu fertigen.
 

Bei der Metallbearbeitung wurde ständig Bohrmilch und/oder Schneid Öl verwendet.
Das Schneidöll stammte vom Bohrwerk in Halle 5 - direkt gegenüber.
 
Während dieser Zeit habe ich/wir Auszubildende/r noch weitere Abteilungen durchlaufen damit ich/wir den betrieblichen Ablauf besser kennen zulernen.
 
Schmiede Werk 1:
Hier habe ich alte Hartmetallmeißel abgelötet oder geholfen neue zu schmieden und anschließend im Ölbad zu härten.
Die Hartmetallplatten wurden dann später im Härteofen aufgelötet. Es wurden auch noch Ketten und andere Meißel gefertigt.
 
 
Hier erlernte ich auch die Grundkenntnisse vom Elektroschweißen.

Um sich nicht an den heißen Werkstücken zu verbrennen wurden Asbesthandschuhe benutzt. Alles ohne Atemschutz.
 
 
NC-Drehbank, Werk I Halle 3
 
Kontakt mit Bohrmilch, die auch verdampfte. Ferner wurden die Drehmaschinen mit einem grünen Wasserzusatz gewaschen.
Hier fehlen die Angaben zudem Wasserzusatz und auch das Sicherheitsdatenblatt.
 
Kontrolle Werk I, Halle 8
 
Die ölverschmierten Werkstücke habe ich mit Tri abgewaschen. Anschliessend die Werkstücke auf Maßhaltigkeit kontrolliert. Zum Versand vorbereitet, indem diese mit einem gelb/braunen Schutzbelag eingeschmiert wurden.
 
Beim erkalten war dieses zähe Flüssigkeit ähnlich einer dicken Kunststoffschicht.
 
Schlosserei, Reparatur-Dreherei Werk II / Gießerei
 
An der kleinen Drehbank habe ich Ersatzteile aus Pertinax, Aluminium, Messing, div. Gussarten, Stahl, Spritzguss gefertigt und bearbeitet.

Bei diesen Bearbeitungsprozessen wurde Bohrmilch und auch Schneidöl verwendet.
Bei der Mithilfe von Schlosserarbeiten, habe ich auch die ölverschmierten und stark verschmutzten Teile von Maschinen mit Tri (Trichlorethylen) abgewaschen.

Rundflächenschleifmaschine Werk II
 
Es fehlt der Arbeitsplatz auf Werk II an der Rundflächenschleifmaschine eine Probeentnahme des Schleifwassers mit Analyse auf Pilze und tox. Stoffe vorzunehmen. Sowie die Recherche nach dem Rostschutzmittel (grüner flüssiger Zusatz) mit dazugehörigem Sicherheitsdatenblatt.
 
 
Thematik: "Staubbelastung"
 
Wenn man einen Becher während der normalen Arbeitszeit zu lange auf dem Arbeitsschrank stehen ließ und nicht unverzüglich trank, so bedeckte schon nach kurzer Zeit eine Schicht Schmutz und Staub den Kaffee.
 
Dieses Phänomen war nicht nur an der Karuselldrehmaschine zu sehen, u.a. auch in der in der auf Werk I integrierten Lehrwerkstatt.
 
Quasi an allen Arbeitsplätzen der mechanischen Bearbeitung.
 
Sobald kein TAD von der BG zusehen war, herrschte wie normal üblich in den ganzen Dreherei-Hallen auf Werk I ein ständiger Staub in der Luft.
 
Den man unschwer mit bloßem Auge und ohne Brille erkennen konnte!!!!
 
 
Es sei denn man wäre blind gewesen......
 
Die Staubbelastung kam wegen dem versteckten Akkord und den "Vorgabezeiten (Bearbeitungszeiten pro Werkstück) die man ein zuhalten hatte.
 
Hier war man ja mit dem Stundenlohn, Maschinenpunkte&hellip für eingestuft und auch Lohnabhängig.
 
Auch wenn man freitags bzw. samstags die Karuselldrehmaschine geputzt und gewaschen hatte.
 
Bedeckte am folgenden Arbeitstag alle Maschinen und Schränke erneut eine dicke Staubschicht.
 
Auch fanden in der Bewertung die gesamten Bearbeitungsmaschinen im direkten Umfeld etwa kleine und große Walzendrehbänke, NC-Drehmaschinen keine Berücksichtigung.
 
Insbesondere die großen Walzendrehbänke verursachten ebenfalls eine starke Staubbelastung.
 
Auf diesen Drehbänken wurden die großen Rohgusswalzen auf das Schleifmass vorgedreht.
 
Hierbei entstand ebenfalls beim drehen sehr viel Staub, je nach Gussart wurde auch hier u.a. Kohlenstoff und Asbestfasern freigesetzt, so dass man diesen Feinstaub auch mit bloßem Augen Auge erkennen konnte.
 
De es sich hier um große Walzendrehbänke handelte - fielen die gedrehten Späne in das darunter liegende Späneloch (Loch von ca. 2,50 Meter tiefe), mit integriertem Späne-Förderband.
 
Dieses Förderband transportierte die gesamten Späne und Guss-Stäube aller Qualitäten, asbesthaltige Manville-Schlichte, Quarzsand in einen offenen Spänekübel.
 
Bei dem herunterfallen der Späne von ca. 2,50 Meter Höhe in den Spänekübel, wurde logischerweise auch der Staub aufgewirbelt. Die an den der Rohgußwalze befindlichen Stoffe sind in den Zeichnungen anschaulich beschrieben.

Sehen Sie dazu auch das Foto von der Karuselldrehmaschine mit der vergrößerten Teilansicht. Hier kann man ein solches Förderband gut erkennen.
 
 

Bis ca. 1969 standen die Bohrbänke in der alten Dreherei Werk II beim Versand. Ab ca. 1969 standen diese in der "Neuen Halle" wurden umgebaut und ab ca. 1975 wurden Schleuderguß-Kokillen darauf gebohrt. Staubmessungen an diesen Maschinen wurden nicht vorgenommen.

Staubmessungen sind nur in der E-Halle bekannt.
Auch die als von der Präventionsabteilung deklarierten, veranlassten und durchgeführten Messungen wurden doch erst auf Veranlassung eines Streiks und anderen Verfahren von betroffenen Kollegen durchgeführt.
 
Es blieb aber nur bei den Messungen, an dem unerträglichen Zustand änderte sich aber nichts.
 

Meinen 1. Asthmaanfall hatte ich am 20.06.1990 beim bearbeiten (drehen) einer Kokille an der TOS-Skoda Karuselldrehmaschine in Werk I, während der regulären Arbeitszeit.
Dieser Asthmaanfall konnte im Jahre 1993 im Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft erneut durch Inhalation von Kokillenstaub ausgelöst (reproduziert) und somit den Zusammenhang mit dem Beruf praktisch bewiesen werden.

Desweiteren hat Herr Dipl. Ing. Sonnenschein weitere hier aufgeführten diversen Atembelastenden und toxischen Stoffe in seiner Arbeitstechnischen Beurteilung nicht berücksichtigt.

Drehen von Chromstahl, Chromstahlmäntel, Pumpengehäusen und Walzenmäntel aus Ni-Hard II / IV.
 
Die auch zum Teil an der Karuselldrehmaschine trocken geschliffen wurden.
 
Diese hatten zum großen Teil auch Quarzsand-Anhaftungen in der Bohrung. Hier habe ich u.a. auf Werk II an der -Karuselldrehmaschine in den 80er Jahren verstärkt Ni-Hard II / IV Mäntel trocken geschliffen.

Diverse Versuchsreihen wegen möglicher Einsparungen zu günstigeren Bindemitteln.
 
Weil diese Mäntel zumeist sehr löchrig waren, musste diese löchrige Struktur mit einer am Stößel befestigten Schleifmaschine in der Bohrung trocken geschliffen werden.
 
Hier war man den ganzen Schleifstäuben von
 
Nickel, Chromstahl ectpp. immer voll ausgesetzt.
 
Eine Absaugung oder Atemschutz war nicht vorhanden.

Keramik und Hartmetall als Schneidwerkzeuge waren hier nicht "standfest" und hielten diese Belastung aufgrund der Anhaftungen von Schlichte, Sand und der Löcher nicht lange aus.

Amboriteplatten waren wegen des damalig hohen Dollarkurses zu teuer.
Jede dieser Amboriteplatten mussten damals auch noch extra vom Betriebsleiter (Pitzer, Kraft oder Becker) genehmigt werden. Diese Amboriteplatten bekamen in dieser Zeit nur die Dreher von Werk I und waren denen vorbehalten.

Auch wurden hier Ni-Hard II Segmente im Aussendurchmesser in der gleichen Art und Weise wie im Außendurchmesser abgeschliffen.

Hier verweise ich auf meinen damaligen Arbeitsunfall vom 12.05.1980. Wobei mir beim Ausrichten der Ni-Hard-II Segmente, von der glatten Planscheibe rutschten und auf mich fielen. Das Resultat ein Schienbeinbruch links, der einen längeren Arbeitsunfähigkeit mit Krankenhausaufenthalt notwendig machte. Aktenzeichen: 31/21472 / 80.
 


Bei den Ermittlungen wurde auch meine Tätigkeit an der
Kokillen-Bohrbank in der "Neuen Halle" vergessen.
 


In unmittelbarer Nähe wurden sogar Walzen gegossen.
 
Den Gasen und Dämpfen war man der ganzen Arbeitszeit ohne jeglichen Atemschutz oder Absauganlage voll ausgesetzt.

Auch die Staubbelastung von der daneben stehenden offenen Kokillen-Reinigungsmaschine mit der rotierenden Bürste ist nicht berücksichtigt worden.

Bei dem Putzen und säubern der Kokillen von Schwärze-Rückständen, Rost und anderen Verunreinigungen und deren Anhaftungen erfolgte mit einer rotierenden Bürste und Pressluft.
 
Die ganzen Stäube wurden so ohne jegliche Absaugung in der Halle mit einer extremen Staubwolke freigesetzt.
 
Es fehlt zudem die Belastung der gesamten Aerosole Gase und Stäube denen man beim Gießen der Walzen den man direkt neben der Kokillenbank ausgesetzt war.
 

In dieser Halle hatte man ständig das Gefühl benommen und betrunken zu sein.
 
Etwa nach einem übertriebenen Alkoholgenuss von 2 Promille.
 
Wir haben dieses damals als normal angesehen.
 
Heute weiß ich, dass es absolut nicht normal war.
 
Es handelte sich zweifelsohne um toxische Aerosole und Gase vom Gießen und Formen.
 
Wobei auch hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese MAK Werte um ein zigfaches überschritten wurden.
 
 
Desweiteren fehlt bis dato eine objektive Ermtllung zu dem
MET-L-CHECK-Verfahren.
 
 
Dieses Verfahren habe ich persönlich sehr häufig durchgeführt. Je nach Erfordernis auch mehrmals täglich.
 
Auch an den benachbarten Walzendrehbänken wurde dieses Testverfahren auch mehrmals täglich durchgeführt.
 
Alles ohne Atemmaske oder Absauganlage.

Zudem führte der Werkstoffprüfer auf Werk I in meiner unmittelbaren Nähe häufig Härteprüfungen an Walzen und Walzenmäntel durch.
 
Indem er mit einer an der Bohrmaschine befestigten Schleifstein die zu testende Stelle sehr glatt schliff.
 
Der dabei entstehende Qualm brannte in den Augen und stank entsetzlich.
 
Ferner muss beim bearbeiten von Pertinax berücksichtigt werden, dass es beim Drehen keine Späne gab.Hierbei entstand stets nur sehr feiner Fein-Staub.
 
Die Oberflächenstruktur war trotz kleinem Vorschub und sehr hohen Drehzahl noch sehr rauh.
 
Diesbezüglich war es jedes Mal erforderlich, diese Oberfläche bei einer hohen Drehzahl abzuschmirgeln.
Wegen des Bearbeitungsmodus musste man sich zwangsläufig auch beim schmirgeln mit dem Kopf über das Werkstück beugen.
 
Man bekam quasi den ganzen Staub ins Gesicht und atmete diesen Feinstaub ständig ein. 
Eine Staubabsaugung oder Atemschutz insbesondere auch in der Ausbildungswerkstatt war auch schon während meiner Ausbildungszeit nicht vorhanden.




Red.-Rollen vom Schleuderguss
 
Als Dreher habe ich für die Schleuderguss-Anlage die schon im Guss benutzten Grauguss-Kokillen auf der Drehbank in der Schlosserei Werk II geändert oder nachgearbeitet.
 
Sämtliche asbesthaltigen Anhaftungen der Schlichte wurden dann mit abgedreht.
 
Hierbei entstand jedes Mal eine starke Staubentwicklung.
 
Diese Tätigkeit wurde ebenfalls ohne Absauganlage oder Atemschutz durchgeführt.
 
Die neuen Kokillen hierfür, habe ich ebenfalls im erheblichen Umfang an dieser Drehmaschine gedreht.
 
Auch die an der Red.-Rollen Anlage fertig gegossenen Red.-Rollen habe ich auf der Flächenschleifmaschine in der Schlosserei Werk II auf die jeweilige Breite (Dicke) geschliffen. Auf dem rotierenden Schleifmaschinentisch passten je nach Größe bis zu 21 Reduzier-Rollen. Diese Red.-Rollen bestanden hauptsächlich aus Ferro-Guss mit den entsprechenden asbesthaltigen Schlichte-Anhaftungen sowie SAF 72 und weiteren Materialien.
 
Sämtliche Anhaftungen entnehmen Sie Bitte den Zeichnungen und der ausführlichen Beschreibungen.
 
Die Reduzierrollen waren alle mit einer Bohrung gegossen.
 
Diese Bohrung bestand aus Lunker pulver, Schlacke wie allen Anhaftungen vom Gießen.
 
Gekennzeichnet waren diese auf der Bearbeitungszeichnung mit D 214, SG 15 usw.
 
Hier ist außerdem anzumerken, dass das Schleifwasser (Leitungswasser mit einem grünen flüssigen Zusatz) als Rostschutzmittel gemischt wurde.
 
Dieses Schleifwasser erwärmte sich während einer zwei-Schicht pro Tag erheblich etwa auf Badewassertemperatur.

Je nach Auftragslage haben wir auch in dieser Zeit um die Uhr (24 Std. gearbeitet also 12 Stunden pro Person und 5 Tage/Woche, wobei der jeweilige Frühdienst auch am Samstag bis 12:00 Uhr) arbeitete.

Bei dem umdrehen der Red.-Rollen war man direkt dem Wasserdampf (Aerosolen) ausgesetzt.
 
Auch musste man sich beim Wechseln der Schleifsteine auf den "Schleifmaschinentisch" setzen, damit man überhaupt mit einem Pressluftschrauber die Schleifsteine lösen konnte, nachstellte und neu befestigte oder auch ganz austauschte.

Hierbei atmete man direkt den ganzen Wasserdampf mit den ganzen Zusätzen von Schleifstaub, Rostschutzmittel, Schlichte usw. ein.
 
Im Besonderen ist hier anzumerken, dass hier das Schleifwasser nicht regelmäßig ausgetaucht wurde, sondern den verdampften sowie gesunkenen Wasserpegel durch
Auffüllen mit Leitungswasser und Rostschutz nur ergänzt wurde.
 
Hier befand sich ein größerer Vorratsbehälter (Ausgleichsbehälter) hinter der Schleifmaschine.
 
Mir ist ein Wechsel des kompletten Wassers während meiner Tätigkeit nur einmal innerhalb von 2 Jahren bekannt.

Auch auf Werk I in der Dreherei (Halle 7 und 8) habe ich diese Red.-Rollen in Bohrung und Außen-Durchmesser auf Fertigmass gedreht.
 
Hier war immer noch die asbesthaltige Millerschlichte von 1,3 bis 1,5 mm noch vorhanden.
 
Die wurde erst hier abgedreht.
 
Auch diese Arbeiten wurden ohne vernünftigen Atemschutz oder Absauganlagen durchgeführt.
 
Es war üblich, das dieser Asbesthaltige-Feinstaub, der sich überall etwa an den Drehmaschinen niederlegte, regelmäßig per Pressluft weggeblasen wurde.
 
Alle Späne mit dem asbesthaltigen Staub auch von den Walzendrehbänken wurden je nach Materialsorte getrennt per Spänekübel eingesammelt und in Werk II wieder eingeschmolzen.

Der Spänefahrer leerte per Kran durch umkippen dieser Spänekübel den auf den offenen Bahnwaggons (Ende der Halle 1 bis 5) aus. Der Spänefahrer war ebenfalls bei dieser Tätigkeit einer riesigen Staubwolke ausgesetzt, sowie die Mitarbeiter welche direkt an den angrenzenden Bearbeitungsmaschinen arbeiteten.
 

Die Staubwolke verteilte sich zudem in der ganzen Werkshalle.
 
Resümee
 
Auffallend und mit äußerster Kritik ist die mehr als defizitäre durchgeführte Ermittlung des TAD nach den Schadstoffen zu bewerten. Es ist unfassbar wie lückenhaft diese Untersuchungen durchgeführt wurden, obwohl die Gesetze u.a. die UVV-Vorschriften hier eindeutig und unmissverständlich sind.

Es wurde versäumt an allen Arbeitsplätzen umfangreiche Ermittlungen und Messungen durch zuführen.
 
Etwa an allen Drehmaschinen und Arbeitsplätzen mit allen Werkstücken mit den jeweiligen Arbeitsmaterialien und Arbeitsschritten/Zeittakten/Drehzahlen.
 
Diese auch minutiös mit der jeweiligen Staub/Aerosol/Gasbelastung festzuhalten. Inklusiv der Schadstoff-Belastung durch Nachbararbeitplätze.

Weiterhin wurde versäumt:

Mesungen zusätzlich zu berücksichtigen, etwa bei unterschiedlicher Witterung im Winter bei geschlossenen Fenstern oder schwülen und extrem heissen Wetter.
 
Wobei die verbrauchte Luft in den Werkshallen steht und kein Sauerstoff mehr in der Luft ist.

Wir waren ständig über einen erheblichen Zeitraum einer enormen Belastung von Asbestfasern, div. Kontaminierten Stäuben, Aerosol und Gasen nachweislich ausgesetzt.
 
Daher sind die meisten Mitarbeiter von dieser Firma an einer Mischform von unterschiedlichen Berufkrankheiten erkrankt.
 
Genau wie ich auch.........
An dieser stelle habe ich nur die häufigsten berufsbedingten Atemwegswegserkrankungen veröffentlicht, die auch zumeist in einer Mischform auftreten können......
 
Belastung von tox. Feinstäuben, Aerosolen und Gasen,
so ergibt sich die Kausalitätfür folgende Berufskrankheit dem Merkblatt zur BK Nr. 4302: Obstruktive Atemwegserkrankungen

Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.
 
Eine Belastung von Quarzhaltigen Stäuben und Graphit, so ergibt sich die Kausalität für folgendes Berufskrankheit Merkblatt zur BK Nr. 4101: Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)
Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 4101 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung:
 
Belastung von Asbestfasernso ergibt sich die Kausalitätfür folgende Berufskrankheiten zu den Merkblättern derr BK Nr 4103 4104 / 4104
 
Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura
Darüberhinaus erkranken die Arbeitnehmer etwa an Blasenkrebs, Gesichtskrebs, Hodenkrebs, Leukämie, Schwerhörigkeit und Wirbelsäulenerkrankungen.

Kausalitätszusammenhang:


In jedem BK-Feststellungsverfahren muß mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Einwirkungen und der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründete Kausalität) nachgewiesen und geklärt werden, "ob die diagnostizierte Erkrankung Folgeder schädigenden, arbeitsabedingten Einwirkung ist" (haftungsausfüllende Kausalität).


Auf dieser zuvor beschriebenen Grundlage haben wir die vom Gesetzgeber geforderten Kausaltätszusammenhang mehr als erfüllt.

Aber wie sollen wir, die durch ihren Beruf nachweislich schwer erkrankten Arbeitnehmer diese berechtigten Ansprüche durchsetzen, wenn alle Stellen und Instrumente quasi nur eine Alibifunktion ausüben und nicht ihrer eigentlichen gesetzlichen Bestimmung noch nicht einmal annähernd gerecht werden.

Die zweckbestimmten Instrumenteversagen katastrophal zu Lasten der vielen Versicherten.
 
Zu nennen sind hier:


Der Arbeitgeber, Betriebsleiter, Meister, 

Technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft, Fachdienst für Gefährliche Arbeitstoffe, die Versichertenverter in den BGen,
Sicherheitsfachkraft,
Betreibsrat, Gewerkschaft,
Arbeitsmediziner (Arbeitsmedizinische Zentrum)
Arzt, Facharzt, Gutachter
Richter am SG und LSG.
 
Es ist an keiner Stelle eine objektive und Neutralität im Sinne des Versicherten gegeben.
 
Jeder kann machen was er will und braucht noch nicht einmal Konsequenzen zu befürchten.
 
Eine unabhängige Kontrolle findet auf keiner Ebene des Anerkennungsverfahrens statt. 


Es findet zudem alles im anonymen statt - die Presse hat hier kein Interese,

 über die alltäglichen Ungerechtigkeiten und Katastrophen zu berichten, die sich alltäglich in den Gängen und Flure der Sozialgerichte und Landessozialgerichte abspielen.

Tagtäglich werden aus diesem Grunde Fehlurteile wegen diesem katastrophalen Zusammenspiels gesprochen, die ganze Familie in den finanziellen Ruin treiben.
 
Es wird auch bei den Sozialgericht so getan, als ob die gesamte Arbeitswelt alles in Ordnung wäre.
 
Was soll denn hier nicht in Ordnung sein, wenn konkrete Fragen zu den massenhaften Ablehnungen gestellt werden.
 
Der schuldige ist zumeist auch sogleich gefunden - der Versicherte selbst, indem er doch unberechtigte und überzogene Forderungen stellt.

Dann spricht man sogar von Luxus der gestellten Ansprüche in der heutigen Zeit.


Überzogene Ansprüche und Luxus??? 

Es sind nur die Forderungen nach dem Lohnausgleich die eine Berentung zur Folge haben. Eine Entschädigung in der Form,dass extra eine Entschädigung von Schmerzensgeld in Millionenhöhe etwa wie in Amerika gezahlt wird findet in Deutschland nicht statt.Lesen Sie hierzu:Höhe der Rentenund durch die sogenannte Kappungsgrenze wird sogar die Höhe der Rente begrenzt.....An einer unterstellten Bereicherung von den Erkrankten kann daher absolutkeine Rede sein. Genau das Gegenteil ist richtig. An dem neokaptilastischem Sytem im Interesse der Wirtschaft wird keinesfalls gezweifelt. Sie erfüllen daher alle nur den letztendlichen Zweck, Kosten im vollen Umfang im Sinne der BG und der Wirtschaft abzuwehren, aber nicht den Arbeitnehmer im Versicherungsfall auch wirklich zu entschädigen.

 



Lesen Sie bitte dazu den Bericht von Frau Dr. Angela Vogel:



BG-Politik 2000
Schlimm wie nie - Berufsgenossenschaften hebeln Ursachenvermutung nach § 9 Absatz 3 SGB VII aus.


Dr. Angela Vogel_BGen-hebeln-Ursachenvermutung-aus.pdf


http://berufskrank.de/Berufskrankheiten/Berufskrankheiten/Vogel_BGen-hebeln-Ursachenvermutung-aus.pdf

     

    und dem Focus:

    Berufskrankheiten: Auf fremde Rechnung
    Die Berufsgenossenschaften wälzen Kosten in Milliardenhöheauf die gesetzlichen Kassen ab.


    Von FOCUS-Redakteur Christoph Elflein und FOCUS-Online
    Quelle: Archiv Aus FOCUS Nr. 33 (2003)

      www.focus.de/politik/deutschland/berufskrankheiten-auf-fremde-rechnung_aid_193539.html



      berufskrankheiten-auf-fremde-rechnung.pdf




       



      Nach den vielen Modernisierungsmaßnahmen bei dieser Firma und den Jahrzehntelangen Erfahrungen mit der BG, stellt sich nicht nur für mich die Frage, inwieweit alle UVV-Vorschriften jetzt überwacht und auch eingehalten werden.
       
      In der heutigen Zeit kann man eigentlich erwarten, dass sich auch die Verantwortlichen der BG, TAD, Arbeitsmediziner, der gewerbliche Gewerbearzt, Sicherheitsfachkraft und AMZ sich auch an die eigenen rechtsverbindlichen Vorschriften halten und auch mit allen geeigneten Mitteln überprüfen und im gesundheitlichen Interesse der Mitarbeiter durchsetzen.
       
      Welches Sie zuvor grob fahrlässig und nachweislich vernachlässigt haben.

      In diesem Zusammenhang ergeben sich für den Leser und der Opfer folgende Fragen.....
       
      Verstößt hier die BG aufgrund der nachweislich einseitig ausgelegten Praxis zum Nachteil der Versicherten, ohne eine unabhängige Kontrolle nachzuweisen,
      hier nicht gegen geltendes EU-Recht  und sogar gegen die Menschenrechtskonvention????
       
      Gerade wegen der Gefahr einer einseitigen Benachteiligung der Versicherungsnehmer wurde genau aus diesem Grunde, die Gesetze bei der PKW-Versicherung bereits vor Jahren geändert, etwa bei Schädensfällen, die Bewertung der Schadenshöhe nicht mehr selbst durchzuführen, sondern Versicherungsfremde sowie unabhängigen Sachverständigen zu überlassen.
       
       
      Quelle der hier veröffentlichten Bilder:    www.stahlseite.de
       
      Quelle des hier veröffentlichten Filmbeitrages:  www.youtube.com

        

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