Die wichtige Rolle der Versichertenvertreter
Die wichtige Rolle/Aufgabe der Versichertenvertreter |
Für die förmliche Feststellung von Renten und anderen Leistungen haben die Berufsgenossenschaften besondere Ausschüsse (Rentenausschüsse) gebildet. Sie bestehen aus mindestens je einem Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber, die vom Vorstand bestellt werden.
Gegen jede Einzelfallentscheidung der Berufsgenossenschaft kann der Betroffene Widerspruch einlegen, über den die Widerspruchsstelle entscheidet. Sie besteht zu gleichen Anteilen aus Arbeitgeber- und Versichertenvertretern, die von der Vertreterversammlung bestellt werden.
Entsprechendes gilt für die Einspruchsstelle, die über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheidet. Wer sind diese Versichertenvertreter? Es können sogenannte Beauftragte gewählt werden. Darunter versteht man Personen, die von Gewerkschaften, sonstigen Arbeitnehmervereinigungen oder deren Verbänden als Versichertenvertreterinnen / Versichertenvertreter vorgeschlagen werden.
Es können ebenso Personen sein, die von den Vereinigungen der Arbeitgeber oder von deren Verbänden als Arbeitgebervertreter vorgeschlagen werden (Beauftragte). Daher kann es sogar vorkommen, dass von ihrem Arbeitgeber gewählte; Versichertenvertreter von der Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite in diesen Ausschüssen sitzen. (Und möglicherweise über ihren Fall mitbestimmen).
Die Versichertenvertreter haben eine wichtige Aufgabe, welches Sie aber in ihren gewählten Gremien nur sehr dürftig und unzureichend nachkommen. Sie haben ein Mitspracherecht und entscheiden, etwa ob eine Berufskrankheit, Arbeitsunfall- oder Wegeunfall vorliegt und inwieweit der/die Versicherten dann Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten können.
Aber zu Meist entscheiden Sie sich gegen die durch ihren Beruf Geschädigten Versicherten. Nach unserer Meinung kann dieses nicht länger ohne besondere Protestnote in dieser bestehenden Form so weiter praktiziert werden. Welches sich bereits seit Jahrzehnten nur einseitig zu unserem Nachteil der vielen Versicherten und der berechtigten Ansprüche auswirkt. |
Lassen Sie mich diese an den folgenden Kritikpunkten einmal im Detail aufzeigen: Aus gut unterrichteten Kreisen konnten wir erfahren: |
Warum nimmt der zuständige Versichertenvertreter nicht vorher persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen auf. In einem ausführlichen Gespräch könnte er vorab viele Fragen klären. Und sich vorrangig hier wirklich fachkundig zu machen, etwa von der schwere des Erkrankungsbildes und den realen Belastungen von seinem Arbeitsplatz. Welche Fragen und Beanstandungen hat der Betroffene zu diesem und ggfs. aus vergangenen Verfahren. So hätte er einen direkten Vergleich. Zu den bisherige Ermittlungen (Ergebnisse) und wo liegen genau die Defizite.
Wenn es wirklich gewünscht wäre...........könnte man definitiv im Interesse der/des Versicherten aus Fehlern der Vergangenheit lernen, insofern man diese wichtige Rolle als Versichertenvertreter im Interesse der Versicherten objektiv und neutral begleiten würde.
Anscheinend fehlt diesem Personenkreis aber auch offenbar auch die nötige Fachkenntniss in medizinischer und arbetsplatz technischer Sichtweisen um diese wichtige Funktion auch begleiten zu können. Darüberhinaus fehlt diesen Damen und Herren auch das notwendige sichere Auftreten um etwaige Mängel in diesem Verfahren im Sinne für den Versicherten auch zu beanstanden zu kämpfen und letztendlich durch zu setzen. |
Es reicht hier definitiv nicht im Interesse der Arbeitgeber und der Gesetzlichen Unfallversicherung aus, alles wohlwollend ab zunicken. Die Versichertenvertreter werden zumeist aus den Betriebsräten welche von den deutschen Gewerkschaften , etwa von IG-Metall, Verdi Mitglied usw. gewählt und besetzt. (Audi-Ingolstadt, Siemag Dahlbruch, und weitere ). Warum werden diese Leute für ihre sehr verantwortliche Tätigkeit in diesem Gremium seitens der Gewerkschaften nicht besser auf ihre verantwortliche Tätigkeit vorbereitet und fachlich (medizinisch) ausgebildet????? Sie entscheiden hier um die Existenzfrage ihrer Arbeitskollegen mit ihren Familien!!! Ist den Versichertenvertretern das wirklich so bewusst?? Welches Elend mit ihren ablehnenden Entscheidungen in diesem Moment verbunden ist..... und welche Tragödien sich in den Familien auch mit Kleinkindern abspielt. |
Versichertenvertreter als Alibifuktion So erfüllen diese nur eine Alibi-Funktion. Aufgrund ihrer Untätigkeit einer kritischen Auseinandersetzung, tragen diese gewählten Versichertenvertreter eine hohe Mitschuld an der zu niedrigen Anerkennungsquote von Berufkrankheiten- Arbeits- und Wegeunfällen. Zur Erinnerung diese Versichertenvertreter wurden aus den Reihen der Gewerkschaften gewählt!! Aufgrund des zu häufigen unkritischen abnicken und ohne eigene Anträge für den Betroffenen Arbeitnehmer zu stellen, machen Sie sich zum Gehilfen für die BGen. Hier haben eindeutig die Gewerkschaften ihre Hausaufgaben nicht gemacht. und stehen hier eindeutig in der Mitschuld und der Verantwortung. Sie schicken Vertrauensleute zu diesen Sitzungen. welche offenbar der rechtliche Hintergrund, die arbeitstechnische und medizinische Fachkenntnisse fehlen. Somit wundert es dann nicht, wenn dann die Versichertenvertreter keine eigenen Anträge stellen und die Entscheidungen zumeist aufgrund fehlerhafter und/oder defizitären Ermittlungen durch die BG die Berufskrankheit als "schicksalshafter Einzelfall und unbegründet" abgelehnt werden. Es wird dringend Zeit, dass sich diese Gewerkschaftler endlich der Verantwortung im Sinne der vielen berufsbedingt Erkrankten bewusst werden und die vielen Fehler aus der Vergangenheit im Sinne der sozialen Gerechtigkeit abstellen und sich für ihre schwer erkrankten Arbeitskollegen solidarisch zeigen und auch wirklich einsetzen. Sie sind aufgrund ihrer Untätigkeit mitschuldig an der zu hohen Ablehnungsquote. Wacht endlich auf!!!!! Im Resümee eine sehr traurige Bilanz. |
Weitere Beispiele für eine kritische Betrachtungsweise und Aufarbeitung sind denkbar. Daher erhebt diese Aufzählung nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Weitergehende Infos unter: |