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Haben Sie einen Gutachtertermin?

 

Wichtige Tipps
 
Die Mitnahme von Begleitpersonen zur ärztlichen Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren.
 
Immer wieder lehnen Gutachter eine Begutachtung, mit der Begründung, dass keine Begleitperson bei der Untersuchung zugelassen wird, ab.
 
Dies ist falsch.
 
Aber auch vielen Klägern ist nicht bewusst, dass sie das Recht haben eine Begleitperson zur Untersuchung mitzubringen.
 
Lesen Sie hier den Artikel von Herrn Burkhard Tamm aus der UMG 4/2006. Lesen Sie hier das Urteil des LSG Rheinland Pfalz Az: L 4 B 33/06 SB vom 23.02.2006 Titel:
 
Grundsatz des fairen Verfahrens, rechtliches Gehör, Anwesenheit Dritter bei der Begutachtung durch ärztliche Sachverständige Bitte hier klicken.
 
Ganz aktuell: Rechtskräftiger Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 02.11.2009 - L 12 B 57/09 SO Entscheidung zur Mitnahme eines Beistandes zur Gutachteruntersuchung - Beschwerde wegen Verweigerung seitens des Gutachters muss sofort erfolgen. Einige weitere Angaben zur Vorgehensweise des/der Versicherten, falls ihm/ihr das Beistandsrecht verweigert wurde. Lesen Sie;hier das Urteil:
 
Die Übermittlung; der Akten durch die BG Es kommt leider häufiger vor, dass die zuständige Berufsgenossenschaft ihrem Gutachter nicht ihre gesamte Akte übermittelt und zur Verfügung stellt.
 
Daher ist es unbedingt notwendig ihre gesamten Unterlagen zu diesem Termin mit zu nehmen. Bei einem Aktenvergleich können Sie dann sofort eine Kopie dem Gutachter zur Verfügung stellen, insofern dann die eine oder andere Dokument fehlen sollte. Fertigen Sie unbedingt vorher eine übersichtliche Liste mit ihren Medikamenten an. Schreiben Sie wichtige Sachverhalte auf, die für Sie und ihrem Verfahren von Bedeutung sind.
 
Bedenken Sie zu diesen Terminen ist man zu meist sehr aufgeregt und man kann sehr leicht dann etwas vergessen, was unter Umständen sehr wichtig ist. Es kann auch vorkommen, dass ihre zuständiger Arzt wenig Zeit hat und ihre Ausführungen nicht für wichtig hält.
 
Dann können Sie aber verlangen, dass ihre Notizen bei diesem Termin zur Akte genommen und berücksichtigt werden.
 
Fertigen Sie auch unbedingt nach der Begutachtung ein sogenanntes Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Untersuchungen, Gesprächsinhalte usw. an.
 
Insofern es hier dann zu Schwierigkeiten kommt, kann man beispielsweise auf der Grundlage von falschen oder fehlende Untersuchungen ein Gutachten anfechten oder ein Zusatzgutachten auch über das zuständige Gericht beantragen.