Der Fehler im System - Dringende Reform gefordert
Lesen Sie bitte dazu den Bericht von Frau Dr. Angela Vogel: BG-Politik 2000 § 9 Absatz 3 SGB VII aus. |
Quellenangabe: www.berufskrank.de |
und dem Focus: |
sowie Restriktives Recht, restriktive Praxis: Kritik an der bestehenden Situation und Ansätze für einen Wandel |
Asbestose: Grüne setzen sich weiter für Beweislastumkehr ein
Silvia Schön Asbest-Initiative zur Entschädigung von Asbestopfern
Leider reicht hier die Forderung nach der Beweislastumkehr, welches nur den Asbestosegschädigten helfen soll bei weitem nicht aus.....
Hier geht es weiter:
Die Gesetzliche Unfallversicherung Reform dringend geboten:
Der Fehler im System: Die Berufsgenossenschaften sind polizeiliche Ermittler und Richter zugleich, die darüber entschieden, ob sie sich als Versicherer in die eigene Tasche greifen und zahlen müssen. Als Richter entscheiden die Berufsgenossenschaften im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), ob das, was sie in ihrer gleichzeitigen Rolle als polizeiliche Ermittler am Arbeitsplatz ermittelt haben, ausreicht, um sich schließlich in ihrer Funktion als der zahlungspflichtige Versicherer in die eigene Tasche greifen zu müssen. Das war nie gut gegangen und wird auch nie gut gehen können. |
Hier wurde vom Gesetzgeber in die GUV ein fundamentaler Interessenkonflikt eingebaut, der zwangsläufig wieder und wieder zu Lasten arbeitsgeschädigter VersicherungsnehmerInnen geht und gehen muss. Versichert sind nur gefährdenden Tätigkeiten der ArbeitnehmerInnen, nicht aber sie selbst als Personen und BürgerInnen mit Leib und Hirn.
Doch der wird ihnen im Regelfalle verweigert
Das sind die Grundfehler in Recht und Struktur der deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung.
----- und das ist heute schon wieder aus dem öffentlichen Bewusstsein getilgt ----- Daher ist eine dringende Reform dringend geboten. |
Quelle und Copyright: Frau Dr. Angela Vogel |