Der Fehler im System - Dringende Reform gefordert


Lesen Sie bitte dazu den Bericht von Frau Dr. Angela Vogel:

BG-Politik 2000
Schlimm wie nie - Berufsgenossenschaften hebeln Ursachenvermutung nach 

§ 9 Absatz 3 SGB VII aus.


http://berufskrank.de/Berufskrankheiten/Berufskrankheiten/Vogel_BGen-hebeln-Ursachenvermutung-aus.pdf



    Quellenangabe: www.berufskrank.de


    und dem Focus:

    Berufskrankheiten: Auf fremde Rechnung
    Die Berufsgenossenschaften wälzen Kosten in Milliardenhöheauf die gesetzlichen Kassen ab.


    Von FOCUS-Redakteur Christoph Elflein und FOCUS-Online
    Quelle: Archiv Aus FOCUS Nr. 33 (2003)





        sowie


        Restriktives Recht, restriktive Praxis:
        Das Elend mit den Berufskrankheiten

        Kritik an der bestehenden Situation und Ansätze für einen Wandel
        Von  www.wolfgang-hien.de



         

        Asbestose: Grüne setzen sich weiter für Beweislastumkehr ein

          

        Silvia Schön Asbest-Initiative zur Entschädigung von Asbestopfern

         

        Leider reicht hier die Forderung nach der Beweislastumkehr, welches nur den Asbestosegschädigten helfen soll bei weitem nicht aus..... 

        Hier geht es weiter: 


        Die Gesetzliche Unfallversicherung

        Reform dringend geboten:

          

        Der Fehler im System: 

        Die Berufsgenossenschaften sind polizeiliche Ermittler und Richter zugleich, die darüber entschieden, ob sie sich als Versicherer in die eigene Tasche greifen und zahlen müssen.


        Als Richter entscheiden die Berufsgenossenschaften im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), ob das, was sie in ihrer gleichzeitigen Rolle als polizeiliche Ermittler am Arbeitsplatz ermittelt haben, ausreicht, um sich schließlich in ihrer Funktion als der zahlungspflichtige Versicherer in die eigene Tasche greifen zu müssen.

        Das war nie gut gegangen und wird auch nie gut gehen können.


        Hier wurde vom Gesetzgeber in die GUV ein fundamentaler Interessenkonflikt eingebaut, der zwangsläufig wieder und wieder zu Lasten arbeitsgeschädigter VersicherungsnehmerInnen geht und gehen muss. 
        Es handelt sich dabei auf der Handlungsebene um strukturell implementierte Zwangskorruption zu Gunsten der versicherten Unternehmer/Unternehmen. Sie sind die Mitglieder der BGen und die eigentlich Versicherten.
         
        Die ArbeitnehmerInnen kommen im Recht der GUV dagegen nicht vor.

         

        Versichert sind nur gefährdenden Tätigkeiten der ArbeitnehmerInnen, nicht aber sie selbst als Personen und BürgerInnen mit Leib und Hirn. 
        Im Schadensfalle können sie lediglich den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, den ihre Arbeitgeber als die versicherungsrechtlichen Vertragspartner der GUV für die ArbeitnehmerInnen-Tätigkeiten unter ihrer Regie und ihrem innerbetrieblichen Regime abgeschlossen haben.

          

        Doch der wird ihnen im Regelfalle verweigert

         

        Das sind die Grundfehler in Recht und Struktur der deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung.

         

        ----- und das ist heute schon wieder aus dem öffentlichen Bewusstsein getilgt ----- 


        Daher ist eine dringende Reform dringend geboten.



         Quelle und Copyright: Frau Dr. Angela Vogel