"Die Menschlichkeit einer Gesellschaft, zeigt sich nicht zuletzt daran...... 
 wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht"

 

Wußten Sie schon............

dass Sie bei allen Gewerkschaften (u.a. IG-Metall ) und Sozialverbänden (VdK) bei allen Rechtsstreitigkeiten nur bis zur 1. Instanz versichert sind und anwaltlich vertreten werden.

In der Regel ist es aber zwingend erforderlich sein Recht, etwa bei der Anerkennung von Berufskrankheiten bis zur 2. Instanz zu gehen.

Daher ist es unbedingt ratsam bei Zeiten privat eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht und Sozialrecht abzuschließen. 

Hierzu: Berufskrankheiten-Verfahren im Vergleich


Wußten Sie schon............

dass nur etwa 7,50  % aller angezeigten Berufskrankheiten anerkannt und mit einer (sehr kleinen) Rente entschädigt werden.....


Bei weiteren 12,50 Prozent wird die Berufskrankheit zwar anerkannt  aber ohne Zahlung einer BG-Rente. Etwa im Hautarztverfahren (Hauterkrankungen) bei Friseurinnen 

Die volle Anerkennung ist wegen den zu großen Hürden ein Seltenheitsfall. Die meisten Betroffenen lassen sich mit einer MdE von 20 Prozent abspeisen. Obwohl ihnen deutlich mehr zustehen würde...

Wußten Sie schon............

dass die gesetzlichen Unfallversicherungen aufgrund der sehr niedrigen Anerkennungsquote, Kosten in Milliardenhöhe auf unsere Sozialkassen abwälzen......

Wußten Sie schon............

dass die Berechnung des Verletztengeldes (BG-Rente) in die Vergangenheit erfolgt und nicht wie normal versicherungsüblich mit Berücksichtigung der Lohnsteigerungen / Inflationsrate in die Zukunft.

Somit müssen die Geschädigten bis zum erreichen der Kappungsgrenze bei einer Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfalles erhebliche Einkommenseinbußen zum ehemaligen Einkommen in Kauf nehmen.

Ein erreichen des ehemaligen Einkommens wird erst bei einer Anerkennung von etwa 66 Prozent MdE erreicht.

Hierbei sind aber etwaige Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgelder, Vermögenswirksame Leistungen nicht enthalten. 

Hintergrundwissen:
Die meisten BG-Renten werden mit einer MdE von 20 und 30 Prozent anerkannt und entschädigt. 
  

Bei der Anerkennung einer Berufskrankheit von nur 20 Prozent ist die Differenz zum letzten erzielten Einkommen mit etwa 46 Prozent zu beziffern.

Damit diese nur so niedrig ausfällt, ist der Bezug einer Erwerbsunfähigkeits-Rente notwendig. Ansonsten wäre der Verlust noch höher.  

Eine Entschädigung, wobei zumindest der Verdienstausfall im vollen Umfang ersetzt wird, gibt es zu keinem Zeitpunkt. Eine Art Schmerzensgeld ist nach den deutschen Gesetzen nicht vorgesehen.

Von einer Besserstellung zu einem gesunden Arbeitnehmer kann daher keine Rede sein. 


Wußten Sie schon............

 dass wir berufsbedingt Erkrankte, Opfer von Arbeits- und Wegeunfällen, seit 20 Jahren kein Inflationsausgleich bei unseren Renten mehr erhalten....
Alle unsere Renten, ebenso die EU-Renten (EU=Erwerbsunfähigkeit) und Altersrenten müßten eigentlich um mindestens 40 % höher ausfallen nur um die Kaufkraft zu erhalten!! (Berechnung bei 2,0 % Inflation von 1990 - 2010 - die Inflationsrate war in Wirklichkeit wesentlich höher). (Siehe Kaufkraftentwicklung seit 1990).

Wußten Sie schon............

dass seit 1985 der Behindertenfreibetrag beim Finanzamt nicht mehr angepasst wurde....

die normale Alters-Rente und EU-Rente aufgrund des unterstellten Kapitalertrages aber sukzessiv mit den Jahren versteuert werden muss.


Wußten Sie schon............

dass die Kilometerpauschale "Weg zur Arbeit" 

zuletzt in 2004 angepasst wurde.

Dieses trifft wieder einmal die schwächsten in unserer Gesellschaft, die vielen Pendler die zwingend auf den PKW angewiesen um zu ihrer Arbeitsstätte zu fahren. Sowie Kranke und Schwerbehinderte. Bei dem Merkzeichen "G" für Schwerbehinderte, werden diese mit 3.000 Km für Privatfahrten steuermindert berücksichtigt.

Weitere Infos unter:


Wußten Sie schon,

dass die CDU / FDP während ihrer 8 jährigen Amtszeit 2005/2013 zweimal in die Kassen der Rentenversicherung und Krankenversicherung gegriffen hat um den Staatshaushalt zu frisieren.

Den notwendigen Bundeszuschuss als Ausgleich für Versicherungsfremde Leistungen der Deutschen Rentenversicherung auszugleichen dabei drastisch verringert hat??

 Quelle: Wörtliche Aussage von Frank Walter Steinmeier  / SPD an Volker Kauder / CDU und Rainer Brüderle / FDP bei der Fernsehsendung "Hart aber Fair" am 16.09.2013

 

Kommentar: "Ein Skandal und Riesenschweinerei" 

Hier bedarf es einer dringenden Aufarbeitung sowie die Öffentlichkeit (wir Bürger) über alle Sachverhalte im Detail aufgeklärt. Des weiteren muss der Schaden zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung und uns Rentner unverzüglich ausgeglichen werden.

Die hier offensichtlich Verantwortlichen Politiker von FDP und CDU sind hier aufgefordert von ihren Ämtern sofort zurück zutreten.

Das ist eindeutig Betrug am deutschen Volk.   

Lesen Sie bitte in diesem Zusammenhang:


Offener Brief: Ein dringender Appell an alle Gewerkschaften, sämtliche Sozialverbände sowie SPD und den Bündnis 90 die Grüne

Die Rechte von uns berufsbdingt Erkrankten, Opfer von Arbeits- und Wegeunfällen zu stärken, sollte eigentlich ein wichtiges Anliegen all unserer Gewerkschaften und Sozialverbände sein....... Warum schaut ihr allesamt, der skandalösen, sowie menschenverachtenden Entschädigungspraxis in der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahrzehnten tatenlos zu??

 Hier weiterlesen....    

 

Für Sie zum Abschluss und zum Nachdenken, ein Zitat von Altbundeskanzler Helmut Kohl:

(Sie klingen für uns Arbeitnehmer wie Hohn)

  

Zitat Rente: "Die Rente ist die Lebensleistung eines jeden Menschen."

 

Antwort von Radio Erwin: Im Prinzip ja,

wenn alle Politiker sowie die "unabhängigen" Berater der Bundesregierung, welche allesamt im Interesse der Wirtschaftsbosse handeln,

die Finger von unseren selbst erwirtschafteten Renten lassen würden.